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Experten-Antwort

Atz und RentenPunkte

von Cls01.02.2020 | 23:13
100 Ansichten
7 Antworten
Guten Abend, Hab verschiedentlich gehört, dass die drv Rentenberater vor Ort oder in der Landeshauptstadt nicht kompletten Einblick in die Akten haben. Ich habe einen Termin zu den Auswirkungen der Altersteilzeit vereinbart. Macht das überhaupt Sinn bzw kann mich der Berater hier wirklich beraten, wie sich die atz auf die spätere Rente auswirkt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2020 | 13:12

Hallo Cls,

in der Regel können die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV trägerübergreifend beraten und im Rentenprogramm eine Proberechnung anhand der vorhandenen Daten vornehmen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Ob eine trägerübergreifende Beratung möglich ist, sollten Sie vor Ort herausfinden können oder durch telefonische Nachfrage in der Beratungsstelle.

6 Antworten

Berateram 02.02.2020 | 07:11
Der Berater benötigt im Regelfall nur Ihre aktuelle Rentenauskunft, die auch für online einsehbar ist. Eine detaillierte Akteneinsicht ist daher nicht erforderlich, um Sie entsprechend beraten zu können. Ehrenamtliche Versichertenberater oder kommunale Versicherungsämter haben nicht einmal diese Möglichkeit und beraten Sie anhand Ihrer mitgebrachten Rentenauskunft.
Clsam 02.02.2020 | 09:09
Vielen Dank
suchenwiam 02.02.2020 | 12:16
Wichtig ist der ATZ-Vertrag, speziell ob darin steht, um wieviel der Arbeitgeber die Rentenbeiträge aufstockt.
W°lfgangam 03.02.2020 | 21:01
Hallo Cls, im Mittel sind es weiterhin mind. 90 % der bisherigen RV-Beiträge/Jahr. Dafür muss man nicht Rentenberater sein, das ergibt sich schon aus Altersteilgesetz + dazu umgesetzten Tarifvertrag ...oder im ATZ-Vertrag einfach nachlesen. Praktisches Beispiel: Ihr regelmäßiges Brutto-SV-Entgelt 2019 vor Beginn ATZ betrug 50T EUR = gut 42 EUR Brutto-Monatsrente, vor etwaigem Abschlag, vor Abzug für gesetzliche KV/PV, für 1 weiteres Jahr Arbeit. In der ATZ-Phase mindert sich der Rentenzuwachs - sofern der AG nicht doch auf 100 % der Rentenbeiträge aufstockt/was große Konzerne als 'Schmankerl' gern tun - um lediglich gut 4 EUR/Jahr. Mal Anzahl der Jahre bis zum Rentenbeginn/Laufzeit der ATZ, so einfach haben Sie den 'Rentenverlust' selbst errechnet = bei 6 Jahren ATZ dürften es sich bei diesem Beispiel um rd. 20 EUR Netto-Monatsrente weniger handeln. VIEL schwerer wiegt die Differenz zwischen vorgezogener Altersrente/63 und dem abschlagsfreien Rentenbeginn (hier/vor Ort aktuell Jg. 62/63 vor ATZ-Abschiebung/-möglichkeit in den Startblöcken) ...geht auf 250 – 400 EUR zu. Das sind aber – in Anbetracht der finanziellen Hintergründe/neben zusätzlicher Betriebsrente für die Meisten – für diese Personen 'vernachlässigbare' Beträge/bei Ende aktiver Arbeit schon um 57-60+ :-) und zudem, ...Haus - läuft, Kinder außem Haus - läuft, Unterhalt für 'Nebenbespaßung' - läuft, dann klappt es auch prima mit rd. 20 % weniger Netto in der ATZ und nachgehend etwas schmalerer Rente. Auch Ihnen hilft nur eine individuelle Beratung vor Ort weiter ... Gruß w.
W°lfgangam 03.02.2020 | 22:37
Berater schrieb

Der Berater benötigt im Regelfall nur Ihre aktuelle Rentenauskunft, die auch für online einsehbar ist. Eine detaillierte Akteneinsicht ist daher nicht erforderlich, um Sie entsprechend beraten zu können.

Ehrenamtliche Versichertenberater oder kommunale Versicherungsämter haben nicht einmal diese Möglichkeit und beraten Sie anhand Ihrer mitgebrachten Rentenauskunft.

...die sind vielleicht näher am Kern der Fragestellung seit Jahrzehnten dran, als Sie ahnen - zumindest einige ;-) Gruß w. PS: Im Grunde habe Sie jedoch Recht. Das ist ein spezifisch kommunales Problem, wie hier die kommunalen Berater wissend der DRV voraus sein könnten ...aber, wenn erst mal das *Heil'sche Arbeitspapier zur umfassenden Auskunft/Beratung im Bereich Versicherungsamt umgesetzt werden sollte, dann treffen wir uns sicher wieder ...da würden die prognostizierten Kosten/Personalbedarf der DRV zur vermeintlichen Grundrente gar lächerlich sein ;-)) Gruß w. PS: Politik und Praxis/Folgekosten ...nein, kein *Häme-Smiley - die KÖNNEN (Wollen/Können?!) es einfach nicht, ohne auf das GANZE zu schauen/dabei praxisrelevante Nutzwerte in das eigene Konzept integrieren ...letztendlich für ein nur Nischenthema!
Hannoam 04.02.2020 | 13:41
@ W°lfgang Gutes Beispiel! Die Beispielrechnung deckt sich mit den Erfahrungen aus meiner Familie (für Geburtsjahr 1963). Der ATZ-Verlust wird bei netto ~6€ liegen. Der Verlust für die fehlenden Jahre (Gehalt, kein Fortführen von VBL Extra, VBL Klassik) wird bei netto ~315€ liegen. Zu allem, was außerhalb der DRV liegt (hier VBL), konnte der DRV-Sachbearbeiter bei einem Beratungstermin leider keine Auskunft erteilen. Wir mussten uns daher die 'Fähigkeiten' dafür selbst aneignen - ist etwas mühsam und zeitaufwendig, aber machbar ...
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