Über eine Änderung Ihres bereits bestehenden Altersteilzeitvertrages kann nur Ihr Arbeitgeber entscheiden.
Ein Rentenanspruch wegen Schwerbehinderung besteht - sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - frühestens mit Vollendung des 60. Lj. . Die Rentenminderung beträgt z. dem Zeitpunkt 10.8 %.