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Experten-Antwort

ATZ + WR + AZ-Verkürzung

von Susann11.10.2010 | 17:20
1530 Ansichten
2 Antworten
Wie wirkt sich eine Arbeitszeitverkürzung von 8 h auf ca. 6 h während der aktiven ATZ auf die Höhe der Witwenrente aus? Ist überhaupt eine Verkürzung möglich, wenn der Vertrag bereits läuft?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2010 | 08:27

Hallo Susann,

bitte klären Sie die arbeitsrechtliche Seite, ob eine Änderung des Altersteilzeitvertrages in der von Ihnen gewünschten Form möglich ist, direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Dies kann nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden.

Sofern Sie Auskünfte über die individuelle Einkommensanrechung in Ihrem Fall erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen eine Vorsprache in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, da diese Einzelfälle nicht im Forum geklärt werden können.

1 Antworten

W*lfgangam 11.10.2010 | 19:06
Hallo Susann, > Ist überhaupt eine Verkürzung möglich, wenn der Vertrag bereits läuft? Eben, wie soll das denn gehen, wo Sie gerade im Rahmen des ATZ-Vertrages die vorbestehende Arbeitszeit um die Hälfte reduziert haben ? (aktiv wie passiv folgend). Wenn Sie UND Ihr Arbeitgeber 'wollen', lösen sie den ATZ-Vertrag auf (Störfall!) und arbeiten bei 20 % weniger Arbeitszeit VOLL/60% bis zum späteren Rentenbeginn weiter - dann wird die Witwenrente ab diesem Zeitpunkt auch ein wenig höher ausfallen ...Ihre Rente allerdings niedriger sein, auch die laufenden Nettoeinkünfte aus der um 20 % reduzierten Beschäftigung. Wird irgendwie 'ne Milchmädchenrechnung ... und, unabhängig vom Arbeits-/zeitaufwand haben Sie weniger. Gruß w.
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