Hallo Susann,
bitte klären Sie die arbeitsrechtliche Seite, ob eine Änderung des Altersteilzeitvertrages in der von Ihnen gewünschten Form möglich ist, direkt mit Ihrem Arbeitgeber. Dies kann nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden.
Sofern Sie Auskünfte über die individuelle Einkommensanrechung in Ihrem Fall erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen eine Vorsprache in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, da diese Einzelfälle nicht im Forum geklärt werden können.