Hallo Peter,
Übergangsgeld wird von der Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) gewährt. Die Berechnung hängt von der Art der bewilligten Reha (medizinisch, stationär, ambulant, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,...) und verschiedenen individuellen Faktoren ab.
Daher sollten Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers wenden, von der die Reha bewilligt wurde. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Bewilligungsbescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung