Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Krankenkasse kann Sie nur zu einem Antrag auf Teilhabe auffordern. Sofern für die medizinische Maßnahme der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, wird nach Eingang des Entlassungsberichtes und bei einem entsprechenden Restleistungsvermögens, von Amtswegen eine eventuelle Umdeutung des Antrags auf Teilhabe in einen Rentenantrag geprüft. Nachdem Ihr sogenanntes Dispositionsrecht im Moment nicht eingeschränkt ist, kann auf die Stellung eines Rentenantrages durch Sie verzichtet werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht noch während des aktuellen Verfahrens einschränken könnte. Dann wären Sie in Ihrem Gestaltungsrecht nicht mehr frei. Sofern dies eintritt, wäre eine Rücksprache mit der Krankenkasse über das weitere Verfahren angezeigt.
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