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Experten-Antwort

AU Auschlussgrund für LTA oder nicht?

von Ratsuchender14.06.2019 | 16:44
195 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen! Ich werde in einem Monat aus einer medizinischen Reha entlassen. Ich werde in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können, deswegen habe ich bereits eine LTA/Umschulung beantragt. Nun stelle ich mir die Frage ob eine Weiterführende Arbeitsunfähigkeit einer LTA Bewilligung im Wege steht und umgekehrt. Also ob eine Arbeitsfähigkeit nach Entlassung der LTA im Weg steht. Weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Die Ärzte hier können mir dies auch nicht eindeutig sagen. Anderseits müsste ich bei Arbeitsfähigkeit ja evtl wieder in meinem alten Beruf arbeiten. Besten Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2019 | 11:28

Hallo Ratsuchender,

die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt der Entlassung ist weder ein Ausschlusskriterium noch Voraussetzung für eine LTA.

3 Antworten

Schadeam 14.06.2019 | 20:49
Ihr Arzt wird doch hoffentlich in der Lage sein Ihnen zu erklären, dass Arbeitsunfähigkeit "nur" bedeutet dass Sie ihre letzte/aktuelle Tätigkeit nicht mehr (auf Zeit oder dauernd) ausüben können. Und als Akademiker wird er/sie es doch hoffentlich auch schaffen die Bescheinigung so zu ergänzen dass allen klar wird, dass Sie sofort wieder arbeitsfähig sind wenn eine Arbeit unter entsprechend geeigneten Bedingungen gefunden wird. Und das sagen Sie dann auch genau so wenn es um eine LTA / andere Arbeit geht. Es könnte ja sogar sein dass es im bisherigen Betireb andere geeignete Arbeiten gäbe. Wenn Sie nur sagen: "ich bin krank und kann nichts arbeiten" werden Sie möglicherweise Probleme bekommen.
Ratsuchenderam 14.06.2019 | 21:34
Ja, es wird aus dem Entlassbericht der jetzigen Reha hervorgehen, dass ich für den jetzigen Beruf auf Dauer unfähig bin zu arbeiten und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber voll einsetzbar bin. Mir geht es einfach nur darum ob es für die Bewilligung der LTA relevant ist ob man AU ist oder nicht.
KSCam 15.06.2019 | 10:32
Es ist doch alles gesagt, oder? Wenn das was Sie mit der LTA anstreben zu Ihren gesundheitlichen Problemen passt, wird es kein Problem geben. Sie können doch "nur" die bisherige Tätigkeit nicht mehr machen.......anderes geht doch noch. Und letztlich wissen Sie erst dann wenn über Ihren LTA Antrag entschieden ist, was wirklich Sache ist.
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