Hallo Anna,
Sie haben darauf hingewiesen, dass es bei Ihnen auch um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geht. Daher empfiehlt sich ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, damit Sie unter Berücksichtigung der Gesamtumstände auch hierzu eine entsprechende Auskunft erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
Gutachten von AfA läuft noch.
Nahtlosigkeit greift nicht, da eine Teilerwerbsminderungsrente schon genehmigt wurde und es jetzt um die volle EWR geht.
Was passiert mit meinem Rentenverfahren, wenn ich jetzt auf einmal wieder arbeiten kann?
Würde es das Arbeitsamt erfahren wenn ich mich krank schreiben lasse und sie einfach nicht abgebe?
Was sagt mein Arbeitgeber, da ich ja ungekündigt bin, wenn ich keine AU mehr vorlege?
Wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss um Geld zu erhalten, was würde es dann für einen Unterschied machen, wenn ich bei meinem AG wieder arbeiten gehe.
Hat dies dann negative Auswirkungen auf die Rente?
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