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Experten-Antwort

AU bei Reha-Beginn

von sammy16.09.2010 | 02:07
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7 Antworten

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Bin seit 1 Jahr arbeitsunfaehig und werde in ca 2 Wochen eine med. Reha beginnen. Bekomme von meinem Arzt die ueblichen Auszahlungsscheine ( monatlich),auf denen jeweils vermerkt ist " vorrausichtliche Dauer der AU-offen". Mein naechster Termin waere erst in 3 Wochen. Muss ich denn jetzt noch vor dem Reha-Beginn ( abgesehen von der Bescheinigung der Rehafaehigkeit 3-4 Tage vorher) eine "aktuelle" AU-Bescheinigung besorgen, um dann auch offiziell als arbeitsunfaehig in die Reha zu gehen? Oder genuegt die letzte Bescheinigung(Auszahlungsschein) meines behandelnden Arztes, wie gesagt, mit der offenen voraussichtlichen Dauer der AU?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Genehmigung der Reha –Maßnahme wird die zuständige KurklinikI ihnen den Beginn der Maßnahme mitteilen und die zuständigen Vordrucke zusenden. Bei diesen sind Vordrucke vorhanden, die Sie Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krakenkasse vorlegen sollen. Alles andere geht automatisch.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das hängt davon ab, ob und wie lange der Rehaarzt Sie bei der Entlassung AU. schreibt. Erfolgt die Entlassung nicht AU., und Sie fühlen sich AU., müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arzt melden.

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5 Antworten

Nixam 16.09.2010 | 07:12
Hallo Sammy Ich würde an Ihrer Stelle unmittelbar vor Antritt der Reha - 1 Tag bevor Sie zur Reha anreisen - den Auszahlschein vom Arzt unterschreiben lassen und an die Krankenkasse schicken, damit Sie Ihr Krankengeld für die Zeit bis unmittelbar vor Reha-Beginn ausgezahlt bekommen. Beispiel: Fahren Sie z.B. am Dienstag zur Reha, würde ich am Montag an Ihrer Stelle nochmal zu Arzt gehen und die Bescheinigung ausfüllen lassen und direkt an die Krankenkasse senden. Ausnahme: Wenn Sie montags zur Reha müssen, können Sie natürlich nur am Freitag davor den Arzt aufsuchen. Für die Dauer der medizinischen Rehabilitationsleistung erhalten Sie Ihr Übergangsgeld vom RV-Träger, wofür Sie hoffentlich den Vordruck G510 an Teil C an die Krankenkasse zur Ausfüllung weitergeleitet haben. Diese wird dann den Vordruck G510 Teil C ausfüllen und an den RV-Träger senden, damit Sie am Ende der Reha Ihr Übergangsgeld für die Dauer der Reha erhalten. Denken Sie bitte auch daran, die Entlassungsmitteilung am Ende der Reha an den RV-Träger zu senden, damit Sie Ihr Übergangsgeld anschliessend schnellstmöglich bekommen. Viele Grüsse Nix
Klemensam 16.09.2010 | 12:00
@Nix hat es bereits perfekt beschrieben. Machen Sie es genau so. ergänzend wäre noch anzumerken und um ihre Frage auch dahin gehend zu beantworten, das Sie währned einer stationären Rehamassnahme automatisch als AU gelten. Dazu brauchen Sie also keine Bescheinigung oder sonstwas ihres behandelnden Arztes. Mit Antritt der Reha gelten Sie als arbeitsunfähig für die gesamte Zeit der Rehamassnahme. Da Sie ja auch kein Krankengeld in der Zeit der Reha bekommen ( sondern Übergansgeld von der RV ) , benötigen Sie hier auch keinen Krankengeldauszahlschein für den Zeitraum der Reha. Die Krankengeld Zahlung setzt erst wieder ab dem nächsten Tag nach Entlassung aus der Reha ein ( also werden Sie z.b. an erinem Mittwoch entlassen , dann ab Donnerstag ) . Ab diesem Tag nach Rehaentlassung muss dann ihr nächster Auszahlschein später bei Vorlage von ihrem Arzt ( also von - bis ) datiert werden.
sammyam 17.09.2010 | 10:14
VIELEN DANK FUER DIE HILFREICHEN ANTWORTEN!
sammyam 17.09.2010 | 10:18
...Aber nochmal eine Nachfrage dazu: was mache ich,wenn ich bei meinem behandelnden Arzt so schnell keinen Termin bekomme ( in der Regel dauert das naemlich mind. 10 bis 14 TTage), oder dieser in dieser Zeit in Urlaub ist? Und muss ich auf jeden Fall DIREKT am Tag nach der Entlassung wieder bei meinem Arzt vorsprechen?
stefan b.am 27.09.2010 | 09:22
Zitat:Und muss ich auf jeden Fall DIREKT am Tag nach der Entlassung wieder bei meinem Arzt vorsprechen? Hier könnte es ein Problem geben, nämlich dann wenn die Reha-Klinik Sie NICHT als AU entlässt und ihr Arzt dann wieder eine AU attestiert. Denn dann sperrt sich mein die KK das Krankengeld weiter zu zahlen.
Deutsche Rentenversicherung
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