Hallo Nelli!
Im Rahmen dieses Forums können wir die Situation nicht beurteilen. Hier sollten Sie aus unserer Sicht eine Klärung direkt über den behandelnden Arzt und den zuständigen Rentenversicherungsträger herbeiführen.
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Hallo Nelli!
Im Rahmen dieses Forums können wir die Situation nicht beurteilen. Hier sollten Sie aus unserer Sicht eine Klärung direkt über den behandelnden Arzt und den zuständigen Rentenversicherungsträger herbeiführen.
Liebe User,
ich musst einige unsachliche Beiträge löschen.
Einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
Ihr Admin
Nicht zu früh bedanken... :-)Eine weiter AU ist nicht notwendig. Da Sie schon Nahtlosigkeit (145) erhalten, hat der ÄD des AA Sie für unter 3 Stunden täglich für mind. 6 Monate festgestellt. Und die DRV pfüft beim EMR Antrag die Erwerbsfähigkeit, für alle Berufe/Jobs, dies hat wenig mit einer AU zu tun, die sich nur auf den letzten Beruf bezieht. Lassen Sie sich nicht von solchen Aussagen aus der Ruhe bringen, dass Nahtlosigkeit bei fehlender AU wegfällt, dies ist absoluter Quatsch. Viel Erfolg.DANKE
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