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Experten-Antwort

AU Bescheinigung nötig bei Antrag auf EW Rente?

von Nelli12.10.2022 | 12:16
430 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach Aussteuerung wurde mir vom Arbeitsamt das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit bewilligt. Das Arbeitsamt benötigt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Parallel läuft ein Antrag auf Erwerbsminderung. Muss ich weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten? Krankheitsgrund ist eine psychische Erkrankung und der Gang zum Arzt setzt mich extrem unter Druck und außer der Ausstellung der AU macht er nichts. Danke vorab für Informationen.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nelli!

Im Rahmen dieses Forums können wir die Situation nicht beurteilen. Hier sollten Sie aus unserer Sicht eine Klärung direkt über den behandelnden Arzt und den zuständigen Rentenversicherungsträger herbeiführen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich musst einige unsachliche Beiträge löschen.

Einen schönen Sonntag.

Viele Grüße

Ihr Admin

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7 Antworten

Schadeam 12.10.2022 | 13:02
nein, nicht nötig für den aktuell laufenden Rentenantrag
Nahtlosam 12.10.2022 | 14:39
Vorsicht, wenn Du die AU beendest, beendest Du auch die Nahtlosigkeit.
Ach guck malam 15.10.2022 | 12:39
Einfach vom Arzt ausstellen lassen und zu Hause in die Schublade legen. So ist eine AU lückenlos dokumentiert für den Fall das in weiteren Verfahren ein Nachweis dafür erforderlich ist.
Nelliam 15.10.2022 | 10:04
Das Arbeitsamt möchte keine AU Bescheinigung, inwiefern beende ich dann den Anspruch auf Nahtlosigkeit?
Peter T.am 15.10.2022 | 13:10
Eine weiter AU ist nicht notwendig. Da Sie schon Nahtlosigkeit (145) erhalten, hat der ÄD des AA Sie für unter 3 Stunden täglich für mind. 6 Monate festgestellt. Und die DRV pfüft beim EMR Antrag die Erwerbsfähigkeit, für alle Berufe/Jobs, dies hat wenig mit einer AU zu tun, die sich nur auf den letzten Beruf bezieht. Lassen Sie sich nicht von solchen Aussagen aus der Ruhe bringen, dass Nahtlosigkeit bei fehlender AU wegfällt, dies ist absoluter Quatsch. Viel Erfolg.
Ach guck malam 15.10.2022 | 15:17
Eine weiter AU ist nicht notwendig. Da Sie schon Nahtlosigkeit (145) erhalten, hat der ÄD des AA Sie für unter 3 Stunden täglich für mind. 6 Monate festgestellt. Und die DRV pfüft beim EMR Antrag die Erwerbsfähigkeit, für alle Berufe/Jobs, dies hat wenig mit einer AU zu tun, die sich nur auf den letzten Beruf bezieht. Lassen Sie sich nicht von solchen Aussagen aus der Ruhe bringen, dass Nahtlosigkeit bei fehlender AU wegfällt, dies ist absoluter Quatsch. Viel Erfolg.
DANKE
Nicht zu früh bedanken... :-)
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