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Zur Experten-Antwort springenSehr geehrter Herr Kalle,
wir gehen aufgrund Ihrer Frage davon aus, dass Ihr Arbeitsvertrag noch besteht. Insofern bleiben die regulären Pflichten des Arbeitsnehmers grundsätzlich bestehen.
Wir können in diesem Forum jedoch nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.
Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen oder erkundigen Sie sich bei einem Experten für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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