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Experten-Antwort

AU während Antragsbearbeitung EMR

von Kalle21.02.2024 | 17:24
195 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin seit 2 Jahren arbeitsunfähig und beziehe jetzt ALG I weil das Krankengeld ausgelaufen ist. Inzwischen habe ich eine EMR beantragt, auf das Ergebnis warte ich noch da die Antragsbearbeitung kurz vor dem Abschluss steht.Mein Arbeitgeber möchte aber das ich ihm weiterhin eine AU einreiche. Kann er das? Vorab schon einmal herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. LG Kalle.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2024 | 17:35

Sehr geehrter Herr Kalle,

wir gehen aufgrund Ihrer Frage davon aus, dass Ihr Arbeitsvertrag noch besteht. Insofern bleiben die regulären Pflichten des Arbeitsnehmers grundsätzlich bestehen.

 

Wir können in diesem Forum jedoch nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen oder erkundigen Sie sich bei einem Experten für Arbeitsrecht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ham 21.02.2024 | 18:07
Wo ist jetzt das Problem, zum Arzt zu gehen und sich eine Krankmeldung zu holen? Leute...
gut überlegenam 22.02.2024 | 00:20
Es ist nicht unbedingt zu Ihrem Nachteil. Denn damit kann auch dokumentiert werden, dass Urlaubsansprüche, die Ihnen zustanden/zustehen wegen Krankheit nicht genommen werden konnten/können. Und ja, es steht ihm also auch 'zu'. Denn das Arbeitsverhältnis besteht noch. Und der Arbeitgeber kann ansonsten auch nicht beurteilen, wie lange wohl noch.... oder wann Sie doch wieder Einsatzfähig wären.... Denn ALG erhalten Sie ja nur aufgrund der 'Nahtlosigkeit'. Und die Agentur für Arbeit verzichtet in den meisten Fällen auf eine fortlaufende AU, weil bereits der medizinische Dienst festgestellt hat, dass das noch dauert. Wenn Sie aber nicht mehr AU sind, müssten Sie sofort beim Arbeitgeber wieder auf der Mitte stehen und Ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen dort erbringen. Da Krankmeldungen erfolgen seit 2023 elektronisch. Insofern müsste Ihr Arbeitgeber sie wohl 'abrufen'. Informationen hierzu finden Sie z.B.hier: https://www.kbv.de/html/e-au.php
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