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Experten-Antwort

Auf Kosten der Gesundheit?

von Susa07.09.2015 | 15:04
2099 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe jetzt schon des Öfteren gelesen, dass man trotz Arbeit seine EM-Rente behalten kann, wenn man auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet? Mich würde nun mal interessieren, wie man das nachweist? Wenn ich einen Job mache und bin dauernd krank, dann hab ich diesen Job nicht mehr lange, da ist der Nachweis wohl nicht so schwer. Aber wenn ich z.B. einen Teilzeitjob vier Stunden am Tag mache und versuche, nicht dauernd krank zu sein, wie kann ich denn dann nachweisen, dass dieser Job auf Kosten der Restgesundheit geht? Ich bin nicht in dieser Situation, aber es würde mich doch einfach mal interessieren. Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.09.2015 | 08:43

7 Antworten

Schorscham 07.09.2015 | 15:16
Die Feststellung, ob jemand auf Kosten der (Rest)Gesundheit arbeitet oder ob eine Besserung des beruflichen Leistungsvermögens eingetreten ist, trifft einzig und alleine der sozialmedizinische Dienst der DRV. Und die Entscheidung, ob ein Fall dem sozialmedizinischen Dienst zur Prüfung vorgelegt wird, entscheidet der zuständige DRV-Sachbearbeiter.
W*lfgangam 07.09.2015 | 18:59
Hallo Susa, beliebter Link :-) zu einem früheren Beitrag/letzte Antwort: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Schorscham 08.09.2015 | 14:08
Die Fragestellerin wollte aber gar nicht wissen, OB man auf Kosten der Gesundheit arbeiten kann, sondern: Eine Antwort auf diese konkrete Frage ist sowohl der @W*lfgang als auch der "Experte" schuldig geblieben. Bleibt nur zu hoffen, dass die DRV-Mitarbeiter Anfragen per Briefpost etwas gründlicher lesen. ;-)
W*lfgangam 08.09.2015 | 19:46
Hallo Schorch, spitzfindig, aber eine akademische Frage ;-) Wie sieht es mit selbst initierten Gutachten aus - sofern dazu ein Entziehungsverfahren bei laufender EM-Rente anhängig ist, gar die Eigenbeurteilung der DRV/des med. Dienstes im Rentenverfahren oder (neue) angeordnete gutachterliche Stellungnahme im Gerichtsverfahren? Ein tränenreicher Brief zur selbstauferlegten Kasteiung (aka 'ich stelle mein med. Leistungsvermögen selbst fest') dürfte keinen DRV-MA zum Glauben an den EM-Gott bewegen :-) Gruß w.
Schorscham 08.09.2015 | 20:22
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ein Attest des eigenen Hausarztes/Facharztes auch nicht. Genau das glauben aber offensichtlich einige der fleißigen Erwerbsgeminderten, die nach der heiß ersehnten Rentenbewilligung auf einmal bemerkt haben, dass Arbeiten so viel Spass macht, dass man sich damit gerne die eigene Gesundheit ruiniert. ;-)
=//=am 09.09.2015 | 10:03
Der Sozialmedizinische Dienst stellt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest. Liegt dieses z.B. bei weniger als 3 Stunden am Tag, sind Sie voll erwerbsgemindert. Bei Feststellung des Leistungsvermögens werden auch die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt. Beispiel: Ein Versicherter kann nur noch bis zu 3 Stunden arbeiten. Er hat viele Einschränkungen, z.B. darf er sich nicht bücken (Rückenprobleme), nicht schwer tragen, nicht in Schicht arbeiten usw.. Arbeitet er dann trotz dieser Einschränkungen im bisherigen Beruf weiter, kann vom Soz.Med. Dienst festgestellt werden, dass er auf Kosten der Restgesundheit arbeitet. Wie gesagt, KANN. Ist aber ein schwieriges Thema, denn es ist schon verwunderlich, wenn jemand eine EM-Rente bekommt und wie bisher weiterarbeitet. Da muss man sich dann doch fragen, ob die Einschränkungen wirklich so gravierend sind, dass eine EM-Rente gerechtfertigt ist.
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