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Experten-Antwort

auf unbestimmte Zeit EM Rente ?

von Brückner Gabi20.10.2016 | 09:05
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Hallo, ich dachte das die EM Rente bei der "Erstgenehmigung" immer auf Zeit läuft, diese dann erst nach drei Weiterbewilligungen auf unbestimmte Zeit bezw. auf Dauer gezahlt wird? Ich habe in einem anderen Forum gelesen das es wohl auch Entscheidungen gäbe die von vorneherein bei voller EM Rente "auf unbestimmte Zeit" entschieden würden. Kann das sein ? Gabi Brückner

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von =//= wird zugestimmt. Zu beachten, wie bereits erwähnt, ist, dass der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze besteht.

Sofern davor eine vorzeitige Altersrente gewährt wird, kann ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente neben dieser Rente bestehen. Bei einem Zusammentreffen wird aber nur die höhere Rente gezahlt.

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14 Antworten

Antwortam 20.10.2016 | 09:25
Ja das ist möglich. Es ist auch falsch, das man unbefristet erst nach drei Verlängerungen bekommt, es kann auch viermal oder fünmal verlängert werden, nach 9 Jahren erhält man unbefristet, dennoch kann es auch sofort unbefristet geben, jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung.
Herz1952am 20.10.2016 | 10:19
Hallo Frau Brückner, ignorieren Sie einfach die Nachricht des "falschen Herzes". Es ist durchaus möglich, dass EM Renten mehrmals auf Zeit bewilligt werden. Als ich 2014 wegen einer Gallen-Operation im Krankenhaus war, hat mir mein "Zimmergenosse" erzählt, dass er bereits zum siebten Mal eine Verlängerung der EM Rente erhalten hat. Der Gutachter hat ihn jedesmal für zwei weitere Jahre erwerbsunfähig geschrieben. Ob man sich die zeit für die ganzen Gutachten hätte sparen können, steht auf einem anderen Blatt. Vor allem Kosten die ganzen Gutachten eine Menge Geld. Ich habe neulich in einer Ärztezeitschrift gelesen, dass Gutachter bis zu 800 Euro für ein einziges Gutachten verlangen. Da wundert sich noch einer, wenn man in Deutschland von Vetternwirtschaft spricht. Machen Sie sich also nicht verrückt, wenn die EM Rente erstmal nur auf Zeit bewilligt wird. Das zweite Gutachten folgt auf dem "Fuß" (smile). Solange Sie sich nicht arbeitsfähig fühlen, sollten Sie auch nicht zur Arbrit gehen. ich habe mich damals auch lange mit den Krankenkassen streiten müssen, aber letztendlich habe ich mit einem Rentenberater und der Fürsprache meines Kardiologen die volle EM Rente auf Dauer erhalten. Für Ihre Gesundheit alles Gute (vielleicht kommt auch alles von alleine in Ordnung) smile
Herz1952am 20.10.2016 | 10:10
Hallo Gabi Brückner. Es ist ja auch nicht so, dass immer etwas schiefläuft. Wenn man den Krankenkassen die Rechtslage vorhält, sind diese sogar zu überzeugen. Was ich beanstande ist in erster Linie fehlende oder falsche Informationen, wie immer auch die zustande kommen. Meine Krankennkasse hat mir übrigens dabei geholfen, ein für mich geeignetes Medikament auf GKV-Kosten zu "genehmigen", was sogar ein Facharzt nicht für möglich gehalten hat, weil Ärzte das SGB V nicht kennen. Die Ärzte sollen sogar wieder freier entscheiden können, haben aber Angst vor dem "Regress durch die Hintertür". Quelle: Ärztezeitung, Verfasser: Kassenärztlich Bundesvereinigung. Das mit dem Gesundheitsfond ist leider so geregelt, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Gehrhard Glaeske hat auch gemeint die müsste besser geregelt werden. Da sind sogar einige Kassen selbst benachteiligt. Wenn Ihnen wegen einer Pipifaxkrankheit eine der ca. 80 Krankheiten angedichtet werden, dann können Sie von Arzt zu Arzt rennen, obwohl das nicht nötig wäre und viele Kosten verursacht. Aber soweit denken die Kassen die Kassen nicht einmal. Ich musste mich leider von Anfang an mit diesem Thema beschäftigen, weil es um ein gutes Medikament für mich ging, ich musste aber viel "draufzahlen". Jeder Arzt hat gesagt, dieses Medikament ist für mich besser als das Vergleichsmedikament. Was war geschehen? Das IQuWiG hat das neue Medikament in der Wirkung gleichgesetzt mit dem alten, dabei war es ca 2-3 x stärker und hat die Nebenwirkungen mit der Höchstdosis von 80 mg verglichen und da war natürlich das neue, teure Medikament untendurch. Nicht einmal der G-BA hat dies gemerkt. Diese Organisation, die bestimmt, welche Medikamente für GKV-Versicherte erstattet werden sollen und welche nicht, kennt offensichtlich den Paragrafen auch nicht, weil ich diesen danach gefragt habe wegen eines neuen Medikaments. Passiert in der Kette der Entscheidungen auch nur ein Fehler, so zieht dieser sich durch bis zum Schluss. Es ist halt ein Problem, den Menschen wie einen Computer zu betrachten, aber sein Programm nicht zu kennen. Ich kann Ihnen leider versichern, dass Sie im Bedarfsfalle kein neues Medikament mehr bekommen, das besser ist aber teurer. Außer Sie lesen das SGB V genau durch (§ 31, Abs.1). Dann müssen Sie das aber Ihrem Arzt auch noch klarmachen. Die kennen das im allgemeinen nicht und haben Budgetangst, wenn sie es verschreiben sollen. Aber wieso sollte ich die Krankenkassen jetzt hassen? Ich kenne ja die Gesetze und Verordnungen und kümmere mich im Bedarfsfalle drum. Na ja, Wut kann man da schon bekommen, aber diese haben die Ärzte auch, wenn ich deren Kommentare so lese. Da geht es noch härter zur Sache. Als ich den Kommentar wegen des jungen Mannes, der durch Adipositas gestorben ist, geschildert habe (es muss noch mehr Fälle gegeben haben, zumindest mit dem langen hinausziehen einer OP) antworte mir der Arzt (der einen ähnlichen Fall geschildert hat, ohne Todesfolge) mit folgender Überschrift: "Was soll man dazu noch sagen, es geht bergab, BERGAB" und dass ihn das an die Transplantationen erinnert. Das mit den Medikamenten kann auch die RV betreffen. Das falsche, bzw. nicht optimale Medikament, kann andere Organe schädigen und zur Erwerbsminderung führen. Die "Geldkatze" beißt sich mitunter wieder in den eigenen Schwanz icon_smile.gif. Ihnen alles Gute und vor allem, dass Sie nicht eine solche Situation kommen. Vielleicht ist bis dahin auch die Situation bereinigt. Aber da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens icon_smile.gif. MfG
=//= am 20.10.2016 | 11:34
Prinzipiell werden EM-Renten immer auf Zeit bewilligt. Es kommt aber darauf an, wie das Leistungsvermögen eingeschätzt wird. Bei unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und wenn eine Besserung UNWAHRSCHEINLICH ist, wird eine Dauerrente gezahlt. Ist eine Besserung NICHT UNWAHRSCHEINLICH, gibt es nur eine zeitlich befristete Rente für längstens 3 Jahre. Bei diesem Leistungsvermögen ( < 3 Stunden ) wird nach 9 Jahren eine Dauerrente gezahlt, da man davon ausgeht, dass eine Besserung nicht mehr eintritt (§ 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 6). Anders sieht es bei einem Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden aus: wenn die volle EM-Rente nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gewährt wurde, gilt diese 9-Jahresregelung nicht. Die volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) wird dann ggfls. längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (oder einer vorzeitigen Altersrente) gezahlt.
Herz1952am 20.10.2016 | 14:19
Zitat von Erika anzeigen
Natürlich sind meine Angaben überprüfbar. Wenn Sie mir nicht glauben, dass ich 2014 eine Gallen-OP hatte, kann ich Ihnen gerne auch das krankenhaus nennen in dem ich stationär untergebracht war und auch das genaue Datum. Die Operation war sogar so kompliziert, dass ich 11 Tage im Krankenhaus bleiben musste, weil der Oberarzt das Risiko nicht verantworten konnte mich früher nach Hause zu entlassen
Herz1952am 20.10.2016 | 15:38
Die Antwort stammt auch nicht von mir, alle bisherigen Beiträge nicht. Soweit ich weis werden nur so 25/35 Euro für eine Begutachtung berechnet. Ich denke, dass Sie W*lfgang, wie einige andere auch, die Kopien, mittlerweile auch Falschbeiträge von meinen unterscheiden können. :-). @Erika, Sie sollten wissen, das jeder in diesem Forum auch mit Ihrem Namen z.B. schreiben kann. Das soll das Forum einfach machen (kein Abgleich mit E-Mail-Adresse und Kennwort, wie in den meisten anderen Foren). Es nützt auch nichts, wenn ich meinen "Namen" ändere.
Erikaam 20.10.2016 | 15:58
Zitat von Herz1952 anzeigen
Stammte die etwas ältere Erzählung vom leitenden Mitarbeiter einer großen Krankenkasse, mit dem ein gewisser @Herz1952 ein Krankenhauszimmer teilte, und der interessante "Insider-Infos" ausplauderte, etwa auch von Ihrem "Doppelgänger" oder vielleicht doch vom "Original ? So großartig unterscheiden sich diese Beiträge nämlich nicht.
Ahaam 20.10.2016 | 16:33
Zitat von Erika anzeigen
@Erika, Sie sollten wissen, das jeder in diesem Forum auch mit Ihrem Namen z.B. schreiben kann. Es nützt auch nichts, wenn ich meinen "Namen" ändere.
Stammte die etwas ältere Erzählung vom leitenden Mitarbeiter einer großen Krankenkasse, mit dem ein gewisser @Herz1952 ein Krankenhauszimmer teilte, und der interessante "Insider-Infos" ausplauderte, etwa auch von Ihrem "Doppelgänger" oder vielleicht doch vom "Original ? So großartig unterscheiden sich diese Beiträge nämlich nicht. @Erika, Ihr Beitrag ist so überflüßig wie ein Kropf! Eine gute bzw. konkrete Antwort konnten Sie der Fragestellerin auch nicht geben!
W*lfgangam 20.10.2016 | 20:21
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ich habe neulich in einer Ärztezeitschrift gelesen, dass Gutachter bis zu 800 Euro für ein einziges Gutachten verlangen.
Mag sein, dass Sie das gelesen haben. Die erstattungsfähigen Gebührensätze liegen allerdings im zweistelligen Euro-Bereich. Ihr Hinweis ist also mal wieder wenig hilfreich und total überflüssig. Gruß w.
...nette Kladde - wo kommt zu dieser 'Schaffenszeit'/Vormittags noch vor der stationären Hauptfütterung der (nicht) nur sozialgeprägte Mief in der Antwort her? ;-) Gruß w.
Brückner Gabiam 22.10.2016 | 19:06
Ein Dankeschön an die sachlichen und faktischen Antworter. Gabi Brückner
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