Hallo Quax,
eine laufende monatliche Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht möglich, wenn bereits Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung besteht. Aus Ihren Ausführungen lese ich genau das heraus (Teilzeitbeschäftigung).
Wie bereits von anderen Usern geschrieben: Eine weitere Möglichkeit wäre ggf. die Zahlung eines Beitrages zum Ausgleich einer Rentenminderung. Über diesen Weg können Beitragszahlungen ins Rentenkonto getätigt werden, die die Rente aufbessern. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Ihre Ehefrau bis zum Rentenalter voraussichtlich die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen wird. Ob dies so ist, kann im Rahmen dieses Forums nicht geklärt werden. Da auch Zeiten im Ausland ggf. angerechnet werden können, ist dies nicht ausgeschlossen. Lassen Sie sich doch gerne von uns zu dem Thema individuell und ausführlich beraten, Termine können Sie unter der 0800-1000-480-0 vereinbaren.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam