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Experten-Antwort

Aufforderung von der Kk

von LandinSicht21.05.2016 | 11:50
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4 Antworten

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Guten Tag, ich habe folgendes Problem: mich hat meine Kk aufgefordert einen Rehaantrag zustellen, was ich bereits gemacht habe. Nun gehe ich davon aus, mein Rehanatrag umgewandelt wird in Rentenantrag, da schon die erste Reha erfolglos war. Das Despositionsrecht habe ich mir leider vorher auch nicht gesichert. Einen GdB von 40 habe ich am Anfang des Jahres bekommen, bin in Widerspruch gegangen und gehe stark davon aus das ich die 50 GdB für meine Beeinträchtigungen bekomme.Wenn dies passiert kann ich Abschlagsfrei einen Rentenantrag stellen, ist zur Zeit in Bearbeitung. Nun würde ich gerne wissen, ob ich in meiner Position die Antragstellung für Rente hinauszögern kann solange ich noch kein Bescheid habe über die 50 GdB. Ich gehe stark davon aus, dass die RV schnell über den Rehaantrag entscheiden wird und ich dann eine Aufforderung bekomme einen Rentenantrag zu stellen. Zur Zeit beziehe ich noch Krankengeld. Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ich hilfreiche Antworten und Tipps bekäme. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2016 | 11:50

Hallo LandinSicht,

wie W*lfgang bereits richtig festgestellt hat:

"Ein GdB ist für eine EM-Rente ziemlich unbedeutend. Sie könnten vom Versorgungsamt 100 % zuerkannt bekommen und dennoch zu 100 % erwerbsfähig in Sinne der DRV sein."

Eine weitere Beantwortung Ihrer Anfrage ist leider nicht möglich.

3 Antworten

MWXZam 21.05.2016 | 14:01
Umwandlung“ in Rentenantrag Anders sieht es aus, wenn ein Erfolg medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe nicht zu erwarten ist. Dann wird der ursprüngliche Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt. Das gilt übrigens auch, wenn eine Maßnahme zur Rehabilitation nicht mit dem gewünschten Erfolg beendet wurde. Die RV leitet dann „automatisch“ ein Rentenverfahren ein. Darin wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rente zuzubilligen ist. In jedem Fall wird am Ende des Verfahrens ein schriftlicher Bescheid erlassen. Widerspruch gegen Umwandlung bei „berechtigtem Interesse“ Ein Versicherter, der von seiner Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurde und ihn auch gestellt hat, darf diesen gegenüber der RV nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse wirksam zurücknehmen, beschränken oder der Umwandlung in einen Rentenantrag widersprechen. Die Krankenkasse muss dem Wunsch/Willen des Versicherten zustimmen, wenn der Versicherte ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich z. B., wenn durch einen Rentenantrag aufgrund tarifvertraglicher (arbeitsrechtlicher) Regelungen der Arbeitsplatz gefährdet ist, ein Anspruch auf Betriebsrente durch einen frühzeitigen Rentenbeginn verloren ginge, durch einen späteren Rentenbeginn eine qualifizierte Wartezeit in der RV und damit ein höherer Rentenanspruch erreicht werden könnte, durch einen späteren Rentenbeginn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden könnten. Das bloße Interesse des Versicherten daran, das Krankengeld möglichst lange zu beziehen, ist kein ausreichender Grund, die Zustimmung der Krankenkasse zu fordern.
W*lfgangam 21.05.2016 | 17:40
Hallo LandinSicht, ein GdB ist für eine EM-Rente ziemlich unbedeutend. Sie könnten vom Versorgungsamt 100 % zuerkannt bekommen und dennoch zu 100 % erwerbsfähig in Sinne der DRV sein. Auch spekulativ für eine alternative Altersrente ist der Abschluss des GdB-Verfahrens bedeutungslos, da regelmäßig der (erhöhte) GdB auf das Antragsdatum/oder früher beim Versorgungsamt gesetzt wird. Für eine Altersernte ist daher nicht dieser Bewilligungsbescheid maßgebend, sondern der (rückwirkende) Beginn des GdB. Welche Möglichkeiten Sie haben, ein formelles Antragsverfahren in Maßen in die Länge zu ziehen, können Sie hier ableiten: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Hans am 21.12.2016 | 17:05
Hallo hier im Forum, meine Situation.Ich befinde mich seit Mitte Oktober 2016 im Krankengeld.Zuvor war ich Arbeitslos.Nun hat mich die KK aufgefordert,einen Rehaantrag zu stellen.Die 10 Wochenfrist läuft bis Ende Februar 2017.Habe 50% Schwerbehinderung. Zum 1.August 2017 könnte ich abschlagfrei in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehen.Bevor ich die Reha Ende Februar 2017 beantrage,wollte ich vorzeitig den Rentenantrag mit Rentenbeginn 01.08.2017 stellen. .Wie soll ich mich verhalten? MfG
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