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Aufforderung zur Reha - Antrag - Eingangsbestätigung

von KVerter05.05.2020 | 16:16
440 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gemäß Aufforderung zum Rehaantrag musste ich bis gestern einen Rehaantrag stellen. Der ursprünglich für gestern vereinbarte Beratungtermin im Servicecenter musste wegen Covid19 durch die DRV abgesagt werden. Ich habe daher gestern unter Zeugen den Antrag in den Briefkasten des Beratungscenters eingeworfen. Zusätzlich habe ich den Rehaantrag formlos per Fax an das Beratungscenter gestellt und auf die Formulare im Briefkasten hingewiesen. Das habe ich meiner KK elektronisch mitgeteilt und auch das Faxprotokoll mit dem formlosen Antrag zugesendet. Gleich heute hat man mir per Mail mitgeteilt, das der Nachweis nicht ausreicht. Ich müsse eine Eingangsbestätigung der DRV vorlegen. Auch telefonisch blieb man auf dem Standpunkt. Mein Krankengeld ist jetzt trotz fristgerechter Antragsstellung gesperrt worden. Wie lange dauert es, bis die Eingangsbestätigung zugesendet wird? Eigentlich habe ich doch alles richtig gemacht? Das Vorgehen der KK halte ich für rechtlich falsch, da der Nachweis erbracht ist. Was kann man machen, um schneller an eine Eingangsbestätigung zu kommen? Viele Grüße

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.05.2020 | 13:25

Liebe User,

wir mussten leider einige Posts löschen. Leidenschaft ist ok, aber bitte verzichten Sie auf politische Diskussionen und auf alle Äußerungen, die andere als beleidigend empfinden könnten.

Ihr Admin

12 Antworten

KKam 05.05.2020 | 16:34
Das Vorgehen ist auch rechtlich falsch, wird man aber hier in diesem Forum nicht klären können, da Sache der KK. Setzen Sie der KK schriftlich eine Frist zur Zahlung des KG und verweisen Sie auf die vorhandenen Nachweise der rechtzeitigen Antragstellung. Es ist nicht erforderlich dies mit einer Eingangsbestätigung der DRV nachzuweisen, dazu gibt es keinen Gesetzestext und rechtliche Grundlage. Sie müssen die rechtzeitige Antragstellung nachweisen und das können Sie mit der Sendebestätigung des Telefax. Ggf. müssen Sie sich rechtliche Hilfe holen, Kosten dafür gehen meist zu Lasten der KK (wenn alles wie Sie schreiben auch so nachweisbar ist).
Justusam 05.05.2020 | 18:25
Sie hatten ZEHN Wochen lang Zeit gehabt, den Antrag zu stellen. Und nun müssen Sie eben die Konsequenzen tragen. Selbst wenn Ihre Krankenkasse das Krankengeld grundlos eingestellt haben sollte, hält sich mein Mitleid in Grenzen. Ich wünsche Ihnen gute Besserung und eine hoffentlich erfolgreiche Reha !!
W°lfgangam 05.05.2020 | 18:12
...interessant (in der jetzigen Zeit zwar durchaus üblich), was die KK für die rechtsverbindliche Entscheidung/negativer Verwaltungsakt für einen Weg wählt (es sei denn, es ist De-Mail gewesen). > Zusätzlich habe ich den Reha-Antrag formlos per Fax an das Beratungscenter gestellt Natürlich haben Sie damit rechtssicher nachgewiesen, dass Sie den Reha-Antrag innerhalb der Frist gestellt haben ...ein 'Schulterklopfen' von der DRV/'prima, wir haben den Antrag' braucht es dazu überhaupt nicht (das ist dann DRV-intern, wann, wie, wo der Antragseingang weiter bearbeitet wird). Dem Beitrag von @KK kann ich nur im vollem Umfang zustimmen. Sie können es bei der KK im 'Guten' versuchen/auf die Mail antworten: 'Bitte rechtsbehelfsfähigen Bescheid _schriftlich + umgehend_ zu der im meinem Spam-Ordner gelandeten Mail von Ihnen zustellen - innerhalb von 7 Tagen - sonst werde ich rechtliche Schritte gegen ein Ausbleiben des KG ohne Rechtsgrund einleiten'. 'Verwaltungspraxis' gibt's, die gibt's doch gar nicht/geht überhaupt nicht bei negativen Verwaltungsakten ... Eine Beschwerde an das Bundesversicherungsamt, jetzt: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/ über das 'Verwaltungshandeln' Ihrer KK können Sie dabei im Hinterkopf vormerken. Dieser Weg dürfte aber um einiges länger werden (viel mehr Zeit kosten), als die KK frontal anzugehen ...man kann es gegenüber der KK ja erwähnen ;-) Gruß w.
KKam 05.05.2020 | 18:49
Zitat von Justus anzeigen
Welche Konsequenzen denn? 10, in Worten zehn, Wochen bedeutet eben, dass man diese 10 Wochen Zeit hat. Was glauben Sie warum es so im Gesetz steht? Es steht nirgendwo das man den Antrag am ersten Tag der Frist stellen muss und genauso ist es nicht verboten das am letzten zu tun.
W°lfgangam 05.05.2020 | 19:22
Zitat von RV anzeigen
...den 'Ärger' hätte man erst gar nicht, wenn sich auch einen KK als Behörde an die rechtlichen Normen halten würde. 10 Wochen sind 10 Wochen ...Frist bis zum allerletzten Tag! Manch KK-MA mag da nicht so in Gesetze geschult worden sein - oder folgt einfach seinem Chef/seiner Chefin, der/die das 'anordnet'. Auch in der Ebene darüber gibt es dann endlich eine Entscheidungsperson, die Gesetze lesen/verstehen kann, um diesem 'Unsinn' eine Ende bereitet ;-) Gruß w.
RVam 05.05.2020 | 19:12
Sie hatten ZEHN Wochen lang Zeit gehabt, den Antrag zu stellen. Und nun müssen Sie eben die Konsequenzen tragen.
Welche Konsequenzen denn? 10, in Worten zehn, Wochen bedeutet eben, dass man diese 10 Wochen Zeit hat. Was glauben Sie warum es so im Gesetz steht? Es steht nirgendwo das man den Antrag am ersten Tag der Frist stellen muss und genauso ist es nicht verboten das am letzten zu tun.
Wenn man dieses ausreizt, muss man dann eben auch den damit verbundenen Ärger aushalten. Im Nachhinein Recht zu bekommen hilft aktuell eben nicht. Vielleicht sollten Sie das bei Ihren Tipps mehr im Hinterkopf haben. Den Ärger mit der KK hat man "jetzt", selbst wenn man im Recht ist.
RVam 06.05.2020 | 06:26
Zitat von W°lfgang anzeigen
Den Ärger mit der KK hat man "jetzt", selbst wenn man im Recht ist.
...den 'Ärger' hätte man erst gar nicht, wenn sich auch einen KK als Behörde an die rechtlichen Normen halten würde. 10 Wochen sind 10 Wochen ...Frist bis zum allerletzten Tag! Manch KK-MA mag da nicht so in Gesetze geschult worden sein - oder folgt einfach seinem Chef/seiner Chefin, der/die das 'anordnet'. Auch in der Ebene darüber gibt es dann endlich eine Entscheidungsperson, die Gesetze lesen/verstehen kann, um diesem 'Unsinn' eine Ende bereitet ;-) Gruß w.
Tolle Sprüche, die dem Betroffenen seinen Ärger mit der KK auch nicht nehmen (auch wenn er im Nachhinein sein Recht bekommt). Und wenn Sie sich auf den Kopf stellen. Wer seine Frist ausreizt, muss den dann drohenden Ärger auch aushalten. Recht hin oder her.
Schorscham 06.05.2020 | 12:06
Zitat von W°lfgang anzeigen
Vermutlich hat der Gesetzgeber diese ominöse "Zehnwochen-Frist" nur deshalb eingeführt, um genau das zu vermeiden, was dem Fragesteller passiert ist. Wer beispielsweise seine Rechnungen erst am letzten Tag bezahlt, darf sich auch nicht über kostenpflichtige Mahnungen wundern. MfG
Vorsichtam 06.05.2020 | 13:17
Das kann sogar noch schlimmere Konsequenzen haben. Geht z.B. eine Versicherungsprämie auch nur einen einzigen Tag zu spät auf dem Konto des Versicherers ein, kann das zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Deshalb ist es ratsam, Versicherungsprämien grundsätzlich per Lastschrift zu bezahlen. Dann ist man immer auf der sicheren Seite, egal wann der Versicherer abbucht. Das Gleiche gilt für Wohnungsmieten, die in der Regel am dritten Werktag beim Vermieter eingegangen sein müssen. Wer mit seinen manuellen Überweisungen wirklich bis zum letzten Tag wartet, kann sehr schnell in Zahlungsverzug kommen. Gruß
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