Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Franz Josef, ich empfehle Ihnen einen Beratungstermin in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Grundsätzlich ist die Aussage der Krankenkasse korrekt. Sofern im Rehaverfahren eine entsprechende Leistungsminderung festgestellt wird, gilt der Rehaantrag als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Diese Rente ist aber nicht zwingend niedriger als eine abschlagsfreie Altersrente. Dort kann man Sie auch über die Folgen einer Antragstellung auf Altersrente informieren.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.