Hallo Concorde,
wenn die Krankenkasse Sie schriftlich aufgefordert hat den Reha-Antrag zu stellen, sollten Sie dies innerhalb der Frist tun. Gegebenenfalls können Sie bei der Krankenkasse natürlich nachfragen ob bzw. welche Auswirkungen es hätte, wenn Sie den Antrag nicht stellen.
Sollte Ihnen eine Reha bewilligt werden, müssten Sie diese in Anspruch nehmen.
Die Zeit nach dem Ende des Krankengelds könnten Sie eventuell auch durch Arbeitslosengeld überbrücken. Hierzu müssten Sie sich rechtzeitig an Ihre Agentur für Arbeit wenden.
Wenn Sie lieber Ihren Resturlaub und die Überstunden dafür nutzen möchten, steht dem aus rentenrechtlicher Sicht nichts entgegen.
Den Altersrentenantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.