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Experten-Antwort

Aufforderung zur Reha- Rentenantrag auf 1.12.2020

von Concorde28.04.2020 | 22:37
89 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich wurde von meiner Kk aufgefordert bis Anfang Juli einen Reha-Antrag zu stellen. Bin seit Ende März 2019 wegen Bandscheibenvorfällen und Stenose mit Beinschmerzen krankgeschrieben.Ich habe mir vorgestellt das Krankengeld bis September in Anspruch zu nehmen und anschließend ab 1.12.2020 Altersrente wegen Schwerbehinderung zu beantragen. Mir stehen noch 44 Tage Urlaub zu, außerdem habe ich noch Überstunden welche ich zur Überbrückung von Ende September bis 1.12.2020 beabsichtigte in Anspruch zu nehmen. Ich würde beide Anträge nebeneinander stellen. Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Concorde,

wenn die Krankenkasse Sie schriftlich aufgefordert hat den Reha-Antrag zu stellen, sollten Sie dies innerhalb der Frist tun. Gegebenenfalls können Sie bei der Krankenkasse natürlich nachfragen ob bzw. welche Auswirkungen es hätte, wenn Sie den Antrag nicht stellen.

Sollte Ihnen eine Reha bewilligt werden, müssten Sie diese in Anspruch nehmen.

Die Zeit nach dem Ende des Krankengelds könnten Sie eventuell auch durch Arbeitslosengeld überbrücken. Hierzu müssten Sie sich rechtzeitig an Ihre Agentur für Arbeit wenden.

Wenn Sie lieber Ihren Resturlaub und die Überstunden dafür nutzen möchten, steht dem aus rentenrechtlicher Sicht nichts entgegen.

Den Altersrentenantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Concorde,

wenn die Krankenkasse Sie schriftlich aufgefordert hat den Reha-Antrag zu stellen, sollten Sie dies innerhalb der Frist tun. Gegebenenfalls können Sie bei der Krankenkasse natürlich nachfragen ob bzw. welche Auswirkungen es hätte, wenn Sie den Antrag nicht stellen.

Sollte Ihnen eine Reha bewilligt werden, müssten Sie diese in Anspruch nehmen.

Die Zeit nach dem Ende des Krankengelds könnten Sie eventuell auch durch Arbeitslosengeld überbrücken. Hierzu müssten Sie sich rechtzeitig an Ihre Agentur für Arbeit wenden.

Wenn Sie lieber Ihren Resturlaub und die Überstunden dafür nutzen möchten, steht dem aus rentenrechtlicher Sicht nichts entgegen.

Den Altersrentenantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

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2 Antworten

Ähnlicham 28.04.2020 | 23:13
Ich finde es merkwürdig das jemand der so lange AU ist nicht selbst auf die Idee kommt einen Rehaantrag zu stellen. Sie können ihre Pläne Krankengeld bis September zu beziehen der KK mitteilrn.
Max4.0am 29.04.2020 | 10:00
Da das ja bei Ihnen alles absehbar ist - Stichtag 01.12. - würde ich, wenn die KK drängelt und mit KG-Entzug droht, halt den Reha-Antrag Ende Juli stellen. Ob Sie dann in den Genuss einer Reha so kurz vor der Rente kommen, steht in den Sternen. Und falls doch, müssten Sie halt, wenn eine solche doch bewilligt würde, für ein paar Wochen mit Ü-Geld leben. Nee, der KK mitzuteilen, dass man vorhat, bis dann und dann KG zu beziehen, ist wohl wirklich weniger sinnvoll. :-( Wenn die meinen, man könne mit einer Reha noch was reißen, sollen sie begutachten. Und wenn Sie meinen, das täte Ihnen gut, ist doch alles paletti.
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