Hallo pedro,
ob die Krankenkasse das Krankengeld einstellt, wenn Sie Widerspruch wegen der Klinik einlegen, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen. Ich denke, wenn es dadurch nicht großartig zu einer Verzögerung des Aufnahmetermins kommt, dann würfte das keine Auswirkungen haben. Letztendlich entscheidet das aber Ihre Krankenkasse. Wenn Ihre Wunschklinik nicht bewilligt wurde, dann liegt das an den von Nix genannten Gründen. Es ist allerdings auch immer hilfreich, wenn beim Antrag bereits angegeben ist, warum es ausgerechnet diese Klinik sein soll. Hat die Klinik z.B. ein bestimmtes Behandlungskonzept, das laut Ihrem behandelnden Arzt für Sie passend ist und die von der RV bewilligte Klinik hat dies nicht, dann hätt u.U. auch ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg. Hier hilft jetzt nur eins: abwarten welche Klinik bewilligt wird. Sollte es nicht Ihre Wunschklinik sein, dann rufen Sie am besten Ihren Sachbearbeiter an und fragen nach dem Grund; der kann Ihnen dann auch sagen ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Aber vielleicht haben Sie Glück und Sie kommen in Ihre Wuscnhklinik. Viel Glück!