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Experten-Antwort

Aufforderung zur Widerspruchsrücknahme; hier: Abschläge EM-Rente

von Doro22.03.2011 | 09:58
3710 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen. Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche! Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern. Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doro,

es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht zur Problematik der Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung am 11.01.2011 entschieden hat und dieser Beschluss am 18.02.2011 veröffentlicht wurde.

Über die ruhend gestellten Widersprüche wird die DRV in nächster Zeit entscheiden. Da es sich hier jedoch um Widersprüche handelt, ist ein formelles Widerspruchsverfahren durchzuführen, somit muss letztlich jeweils ein Widerspruchsausschuss über diese Sachverhalte entscheiden. Eine reihenweise Aufforderung zur Rücknahme der Widersprüche wird es eher nicht geben.

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8 Antworten

...am 22.03.2011 | 13:49
Zitat von Doro anzeigenausblenden
Doro schrieb

Hallo!

Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen.

Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche!

Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern.

Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?

[/quote]

Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?

[/quote]--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.

[/quote]

Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein. ---Ich zitiere das Schreiben der DRV vom Nov. 2008:" Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Widerspruch so lange nicht zu entscheiden, bis über die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde entschieden ist." Die Bekanntgabe des abschließenden Urteils des BVerfGerichts erfolgte am 18.02.2011. Dies ist über einen Monat her. Ich gehe davon aus, dass sich die "Ruhendstellung "damit erledigt hat.

[/quote]

[/quote]

Warum haben Sie es denn so eilig. Die Urteilsbegründung muss erst noch von der DRV ausgewertet werden, außerdem müssen sich alle Rentenversicherungsträger einig sein wie verfahren werden soll.

Da es sowieso auf eine Ablehnung hinauslaufen wird, ist meiner Meinung nach auch nicht unbedingt Eile geboten oder habe ich etwas übersehen ?

[/quote]---Das kann schon möglich sein, ich weiss ja nicht, wie gut SIE sehen, Herr "Eilemitweile". Ausserdem hab ich das Gefühl, dass sich in diesem Forum Mitarbeiter der DRV ab und an ganz gerne "zoffen".

Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
-_-am 22.03.2011 | 20:03
:P Über ruhend gestellte Widersprüche kann durch eine öffentlich bekannt gegebene Allgemeinverfügung entschieden werden, wenn die den angefochtenen Verwaltungsakten zugrunde liegende Gesetzeslage durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurde, Widerspruchsbescheide gegenüber einer Vielzahl von Widerspruchsführern zur gleichen Zeit ergehen müssen und durch sie die Rechtsstellung der Betroffenen ausschließlich nach einem für alle identischen Maßstab verändert wird. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt durch Veröffentlichung der Entscheidung über den Internetauftritt der Behörde, im elektronischen Bundesanzeiger und in mindestens drei überregional erscheinenden Tageszeitungen. Auf die öffentliche Bekanntgabe, den Ort ihrer Bekanntgabe sowie die Klagefrist des § 87 Abs. 1 Satz 3 SGG ist jedoch bereits in der Ruhensmitteilung hinzuweisen (§ 85 Abs. 4 SGG). Bei einer öffentlichen Bekanntgabe nach § 85 Abs. 4 SGG beträgt die Frist ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem seit dem Tag der letzten Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Ich habe dazu Fragen: 1. Ist von § 85 Abs. 4 SGG im Vorfeld Gebrauch gemacht worden? Falls nicht, was sprach gegen diese Kosten- und Personalaufwand sparende Möglichkeit? 2. Die schriftliche Aufforderung zur Widerspruchsrücknahme ist in derartigen Fällen bei den Finanzämtern durchaus nicht unüblich. Widerspruchsbescheide werden nur dann erteilt, wenn in einem definierten Zeitraum keine Rücknahmeerklärung vorliegt. Was spricht bei der Deutschen Rentenversicherung dagegen? 3. Handelt es sich bei dem in Aussicht stehenden Widerspruchsbescheid tatsächlich um eine Entscheidung, zu deren Widerspruchssitzung die Akte jeweils dem Widerspruchsausschuss vorliegen muss und der Fall einzeln erörtert wird? 4. Wie wird bei zwischenzeitlichem Ableben des Widerspruchsführers verfahren? Müssen in derartigen Fällen Rechtsnachfolger kontaktiert oder ggf. individuell ermittelt werden oder wie ist in diesen Fällen zu verfahren?
Doroam 22.03.2011 | 20:51
Hallo! Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen. Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche! Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern. Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?
Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
---Von 3 Antworten waren 2 sehr gute dabei, eine auch vom "Experten".- Ihre leider nicht.
Doroam 23.03.2011 | 12:33
Hallo! Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen. Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche! Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern. Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?
Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.
Untätigkeitam 23.03.2011 | 20:47
Zitat von Doro anzeigenausblenden
Doro schrieb

Hallo!

Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen.

Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche!

Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern.

Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?

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Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?

[/quote]--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.

[/quote]

Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein. ---Ich zitiere das Schreiben der DRV vom Nov. 2008:" Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Widerspruch so lange nicht zu entscheiden, bis über die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde entschieden ist." Die Bekanntgabe des abschließenden Urteils des BVerfGerichts erfolgte am 18.02.2011. Dies ist über einen Monat her. Ich gehe davon aus, dass sich die "Ruhendstellung "damit erledigt hat.

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Warum haben Sie es denn so eilig. Die Urteilsbegründung muss erst noch von der DRV ausgewertet werden, außerdem müssen sich alle Rentenversicherungsträger einig sein wie verfahren werden soll.

Da es sowieso auf eine Ablehnung hinauslaufen wird, ist meiner Meinung nach auch nicht unbedingt Eile geboten oder habe ich etwas übersehen ?

[/quote]---Das kann schon möglich sein, ich weiss ja nicht, wie gut SIE sehen, Herr "Eilemitweile". Ausserdem hab ich das Gefühl, dass sich in diesem Forum Mitarbeiter der DRV ab und an ganz gerne "zoffen".

Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.
Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein.
Doroam 23.03.2011 | 21:15
Zitat von Untätigkeit anzeigenausblenden
Hallo! Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen. Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche! Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern. Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?
Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.
Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein. ---Ich zitiere das Schreiben der DRV vom Nov. 2008:" Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Widerspruch so lange nicht zu entscheiden, bis über die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde entschieden ist." Die Bekanntgabe des abschließenden Urteils des BVerfGerichts erfolgte am 18.02.2011. Dies ist über einen Monat her. Ich gehe davon aus, dass sich die "Ruhendstellung "damit erledigt hat.
Eilemitweileam 24.03.2011 | 23:09
Zitat von Doro anzeigenausblenden
Doro schrieb

Hallo!

Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen.

Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche!

Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern.

Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?

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Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?

[/quote]--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.

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Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein. ---Ich zitiere das Schreiben der DRV vom Nov. 2008:" Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Widerspruch so lange nicht zu entscheiden, bis über die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde entschieden ist." Die Bekanntgabe des abschließenden Urteils des BVerfGerichts erfolgte am 18.02.2011. Dies ist über einen Monat her. Ich gehe davon aus, dass sich die "Ruhendstellung "damit erledigt hat.

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Warum haben Sie es denn so eilig. Die Urteilsbegründung muss erst noch von der DRV ausgewertet werden, außerdem müssen sich alle Rentenversicherungsträger einig sein wie verfahren werden soll.

Da es sowieso auf eine Ablehnung hinauslaufen wird, ist meiner Meinung nach auch nicht unbedingt Eile geboten oder habe ich etwas übersehen ?

[/quote]---Das kann schon möglich sein, ich weiss ja nicht, wie gut SIE sehen, Herr "Eilemitweile". Ausserdem hab ich das Gefühl, dass sich in diesem Forum Mitarbeiter der DRV ab und an ganz gerne "zoffen".

Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.
Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein. ---Ich zitiere das Schreiben der DRV vom Nov. 2008:" Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Widerspruch so lange nicht zu entscheiden, bis über die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde entschieden ist." Die Bekanntgabe des abschließenden Urteils des BVerfGerichts erfolgte am 18.02.2011. Dies ist über einen Monat her. Ich gehe davon aus, dass sich die "Ruhendstellung "damit erledigt hat.
Warum haben Sie es denn so eilig. Die Urteilsbegründung muss erst noch von der DRV ausgewertet werden, außerdem müssen sich alle Rentenversicherungsträger einig sein wie verfahren werden soll. Da es sowieso auf eine Ablehnung hinauslaufen wird, ist meiner Meinung nach auch nicht unbedingt Eile geboten oder habe ich etwas übersehen ?
Doroam 25.03.2011 | 10:52
Zitat von Eilemitweile anzeigenausblenden
Hallo! Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen. Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche! Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern. Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?
Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.
Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein. ---Ich zitiere das Schreiben der DRV vom Nov. 2008:" Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Widerspruch so lange nicht zu entscheiden, bis über die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde entschieden ist." Die Bekanntgabe des abschließenden Urteils des BVerfGerichts erfolgte am 18.02.2011. Dies ist über einen Monat her. Ich gehe davon aus, dass sich die "Ruhendstellung "damit erledigt hat.
Warum haben Sie es denn so eilig. Die Urteilsbegründung muss erst noch von der DRV ausgewertet werden, außerdem müssen sich alle Rentenversicherungsträger einig sein wie verfahren werden soll. Da es sowieso auf eine Ablehnung hinauslaufen wird, ist meiner Meinung nach auch nicht unbedingt Eile geboten oder habe ich etwas übersehen ?
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