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Experten-Antwort

Aufhebungsvertrag

von Bert06.10.2016 | 13:18
1316 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich bin 55 Jahre alt werde zum 31.10.2016 meine Arbeit mit Aufhebungsvertrag beenden. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich 39 Jahre in die Rente einbezahlt. Welche Fristen sind für mich wichtig, damit die Rente ohne Lücken weiterläuft? Sollte ich vom Arbeitsamt eine Sperrfrist bekommen, wie wirkt sich das auf die Rente bzw. Renteneinzahlung aus? Zahle ich die Beiträge selber weiter? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bert,

den Beiträgen von Senf-dazu und W*lfgang schließen wir uns mit dem Hinweis an, dass wir uns grundsätzlich nicht zu Fragen der Arbeitslosenversicherung äußern. Wegen der allgemeinen Fragestellung und um mögliche Falschspekulationen zu vermeiden, bitte auch wir Sie sich unbedingt in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

senf-dazuam 06.10.2016 | 14:47
Hallo Bert! Zum Teil sind dies arbeitsrechtliche Fragen, auf die Sie hier keine Antwort der DRV erwarten können. Ob es eine Sperrfrist gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, fragen Sie dazu Ihren Arbeitsrechtsanwalt, den Sie hoffentlich in Sachen Aufhebungsvertrag mit einbezogen haben. Wenn komplette Monate nicht mit Beitragszeiten belegt sind, können Sie dafür freiwillige Beiträge zahlen. Lassen Sie sich hierzu mal bei der DRV (in der rechten Spalte finden Sie die Beratungsstellensuche) deswegen beraten. Vor allem sollten Sie sich darüber klar werden, was Sie anstreben wollen. Mit etwa 64/06 könnten Sie die "Rente ab 63" bekommen, für die fehlenden 6 Beitragsjahre ist noch genug Zeit, aber auch freiwillige Beiträge zählen hier mit. Lassen Sie sich mal beraten, wie die gewünschte Rente aussieht und wie sie sich verändert, wenn sie - arbeitslos sind - weiterbeschäftigt werden - einen Zeit frewillig Beiträge zahlen - ... Zu Fristen: Wenn Sie freiwillige Beiträge für 2016 zahlen wollen, ist der Stichtag dafür der 31.03.2017.
W*lfgangam 06.10.2016 | 18:50
Hallo Bert, Sie werden aller Voraussicht nach eine Sperrfrist von 12 Wochen erhalten. Damit fallen 2 Monate Rentenzuwachs im Konto aus (unwichtig), anschließend bei ALG-Bezug werden 80 % des bisherigen Entgelts dem Rentenkonto 'gutgeschrieben'. Das ALG endet nach 18 Monaten, die Sperrfrist zählt zu den 18 Monaten mit. Im Hinblick auf die EM-Rente wird es erst spannend, wenn das ALG ausgelaufen ist und was dann passiert. Nach 24 Monaten Ende ALG ist der EM-Anspruch erst mal weg, da Sie vor solch einem Rentenfall 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren benötigen (die Sperrfrist ist 'Überbrückungszeit' und braucht deswegen nicht mit freiw. Beiträgen gefüllt zu werden). Interessant könnte die freiwillige Versicherung nach Ende ALG werden, da Sie wahrscheinlich damit sowohl den EM-Anspruch erhalten können (muss besonders unter die Lupe genommen werden!), wie auch die 45 Jahre für eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente erreichen werden. Beratung tut daher noch - siehe Beitrag von senf-dazu, alternativ können Sie die auch in Ihrem örtlichen Versicherungsamt/Rathaus erhalten. Gruß w.
Bertam 07.10.2016 | 10:48
Herzlichen Dank für Ihre Antworten. Ein Beratungstermin ist vereinbart.
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