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Aufhebungsvertrag

von Peter02.07.2009 | 14:41
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7 Antworten

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Nach 38 Dienstjahren habe ich nun, um einer Kündigung zuvor zu kommen, einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Die Abfindungssumme beträgt € 50.000. Werde ich nun vom Arbeitsamt gesperrt ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat kann ich Ihnen an dieser Stelle zu Ihrer Fragestellung auch kein verläßliche Antwort geben und Ihnen daher nur anraten, sich direkt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

6 Antworten

Falsches Forumam 02.07.2009 | 15:41
Sie befinden sich in einem Forum der deutschen Rentenversicherung.
Corlettoam 02.07.2009 | 20:00
Wenn das Dienstverhältnis unter penibler Einhaltung der Kündigungsfrist beendet bzw. aufgehoben wurde, wird keine Sperrfrist entstehen. Diese Sperrfristen entstehen meistens immer dann , wenn das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung der persönlichen im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist beendet wird.
Wolfgangam 02.07.2009 | 23:21
Hallo Peter, das könnte zutreffen: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb03/sgb03x143a.htm http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb03/sgb03x144.htm Arbeitsamt anrufen und genau klären, wie es sich in Ihrem Fall verhält. Gruß w.
leoam 03.07.2009 | 15:19
Nicht Arbeitsamt anrufen, die wissen das nicht. Beim Arbeitgeber in der Personalabteilung nachfragen, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wenn man die Kündigungsfrist eingehalten hat, schlittert man nicht in die so genannte Ruhensfrist, das ist die Frist, in der die Abfindung auf das ALG 1 angerechnet wird. Die darf maximal ein Jahr betragen. Besonders tragisch ist dabei, dass man nur einen Monat kranken-nachversichert ist, danach muß man sich freiwillig versichern (teuer) oder das Land verlassen, wenn man nicht unter die Versicherungspflicht fallen will..... Man muß sich auch sofort am Tag der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages beim Arbeitsamt "Arbeit suchend" melden, nur dann gibts keine 12 wöchige Sperre. Viele Fallstricke die man beim Aufhebungsvertrag beachten muß und bei der Steuer wirds besonders lustig..... Gruss leo
Gleichgesinnteam 04.07.2009 | 12:49
Hallo Peter, aus eigener Erfahrung weis ich,dass man 1 Jahr Sperre hat.Das weis die Agentur für Arbeit sehrwohl.In der Zeit zahlt man seine Krankenkassenbeiträge etc selber. 50.000 € ist nicht viel,weil ein großes Stück vom Kuchen ans Finanzamt geht.Allerdings bekommt man bei der nächsten Steuererklärung durch die 5 tel-Regelung ein schönes Sümmchen zurück. 50.000 € für 38 Dienstjahre ?Das ist wirklich wenig für die lange Zeit !!!!! Wünsch Dir viel Glück......
Heinricham 06.07.2009 | 12:18
Ich kann nur empfehlen: 1.) genau nach vereinbarter Kündigungsfrist vom AG kündigen lassen 2.) vorher Termin bei Arbeitsamt (kundigen GP), Sachverhalt erläutern, schriftlich die dann vom Arbeitsamt vorgesehen Maßnahmen bestätigen lassen ( keine, Ruhe - oder Sperrzeiten) 3.) Dann weiß man genau was das Arbeitsamt nachher machen wird, hat es schriftlich, kein Sachbearbeiter kann nach eigenem Gutdünken ( Unwissen ? ) schalten und walten). ME dürfte es in diesem Falle keinerlei Maßnahmen des Arbeitsamtes geben.
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