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Aufhebungsvertrag

von Günni10.08.2009 | 18:44
1468 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo ich möchte in einem jahr mit 60 jahren mit meinem arbeitgeber einen aufhebungsvertrag mit abfindung aus gesundheitlichen gründen schliessen dann 2 jahre arbeitslosengeld 1 bekommen und mit 62 in rente gehen was muss ich dabei beachten

8 Antworten

EM-Rentnerinam 10.08.2009 | 20:08
Aus eigener Erfahrung weiß ich,dass das Arbeitsamt eine Sperre von 1 Jahr verhängt. MfG
KSCam 10.08.2009 | 19:59
Problem 1: Was meint Ihr AG zu dieser Frage - warum sollte er Ihnen eine Abfindung zahlen, wenn Sie aufhören wollen? Ist doch Ihr Problem und nicht seines? Problem 2: Wenn Sie nicht weiblich und nicht schwerbehindert sind, wird eine Altersrente nicht mit 62 sondern erst mit 63 möglich sein. Problem 3: Möglicherweise verhängt Ihnen das Arbeitsamt eine 3 monatige Sperrzeit. Problem 4: Unter Umständen kriegen Sie mit dem Arbeitsamt jede Menge Stress, weil Sie sich in der Arbeitslosigkeit aktiv um Arbeit bemühen müssen. Ob Ihr Plan wirklich so gut ist wie Sie vielleicht glauben, bezweifle ich.
Wunschkonzertam 11.08.2009 | 08:16
Hallo Günni, ich möchte 300 Tage im Jahr Urlaub machen, am liebsten auf einer Südseeinsel.Finanzieren sollen das die Bürger. Haben sie vielleicht einen Tip wie ich das realisieren kann ;-))
Wunschkonzertam 11.08.2009 | 12:01
HEy, super.Vielen vielen Dank für den klasse Tipp. Vielleicht haben sie auch so eine tolle Idee für Günni, der hat ja auch ähnliche Wunschvorstellungen, die mit der Realitöt nix zu tun haben :-)
saegeam 11.08.2009 | 11:50
@Wunschkonzert Einfach mit einem Sammelbeutel in die Fußgängerzone stellen und um eine kleine Spende bitten. Vielleicht erbarmt sich dann jemand.
Tschackaam 11.08.2009 | 12:06
Hallo Günni, a.) Arbeitsagentur kann (und wird in der Regel) Ihnen eine Sperrzeit "aufbrummen" und weiterhin eine sog. ALG-Ruhenszeit wegen Abfindung. Denn scheinbar werden Sie an der Arbeitslosigkeit nicht ganz "unschuldig" sein. Das wiederum bedeutet, keine 24 Monate Anspruch auf ALG, denn die Sperre und die evtl. Ruhenszeit verkürzt den ALG Anspruch, wird voll angerechnet!!! b.) Eine AR ab 62 würde (wie KSC schon beschrieben hat) nur möglich sein, wenn Sie 35 Versicherungsjahre + eine Schwerbehinderung von mind. 50 % haben. Sonst geht das eben erst ab 63 mit entsprechenden Abschlägen. c.) Ich würde Ihnen empfehlen in die nächste Beratungsstelle zu gehen und sich eingehend zu informieren, worauf Sie in diesem Fall rentenrechtlich achten müssen! Hier im Forum werden Sie zwar Antworten erhalten. Sind aber vielleicht nicht die, die Sie möchten??? :))) LG Tschacka
so gehtsam 11.08.2009 | 13:00
Lieber Günni, es gibt natürlich Möglichkeiten, die Sie wahrscheinlich ja auch kennen. Wie von den Vorrednern bereits beschrieben, darf die Initiative zum Aufhebungsvertrag formell nicht von Ihnen ausgehen, d.h. Ihr Arbeitgeber muss das Gefühl bekommen, dass Sie persönlich für die Firma zum Problem werden. Um so weit zu kommen, sind Ihrer Fantasie keine Grenzen gesetzt (Vergesslichkeit, Affektinstabilität, er wird im Alter "wunderlich"...) Wenn die Firma das Gespräch sucht, und Ihnen nahelegt, sich über Ihren Ruhestand Gedanken zu machen, fühlen Sie mal vor, inwieweit die Firma zu einer Abfindung bereit wäre. Wenn Sie auf offene Ohren stoßen, regen Sie an, anstelle der Abfindung lieber gekündigt zu werden, mit einem Kündigungstermin in der Zukunft und Freistellung während der Kündigungsfrist, d.h. der Stichtag liegt so weit in der Zukunft, dass Ihre Abfindung quasi auf Raten (Monatsgehälter während Freistellungsphase) ausbezahlt wird. Beispiel: Kündigungsschreiben am 1.12.2009 mit Kündigungsstichtag 30.09.2010 und sofortiger Freistellung von der Arbeit. Wäre z.B. bei 20 Dienstjahren in der Firma nicht unrealistisch. Mit dem Kündigungsschreiben gehen Sie dann zum Arbeitsamt und zur Beratungsstelle der Rentenversicherung. Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles Gute und viel Glück dafür!! Herzliche Grüße H.
Günniam 11.08.2009 | 18:17
Hallo, Beitragsjahre sind insgesamt schon: 44 Grad der Behinderung liegt im Moment noch bei 40%, allerdings habe ich eine neue Hüfte bekommen und ein Verschlimmerungsantrag ist gestellt. Inwiefern ich zukünftig für meinen AG nützlich bin, kann ich nicht sagen, da aller Wahrscheinlichkleit nach auch noch die andere Hüfte mittelfristig ersetzt werden muss.
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