http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/
Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0&id=§ 96a Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst 5 315
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(ISRV:NI:AGHZVG 1/2013 2). Die RV-Träger folgen damit den Urteilen des BSG vom 10.07.2012 (Az: B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R)" ZitierenWenn ich das richtig verstehe: Krank zb. ab Oktober 2005. Bezug Ktankengeld, antrag EM Rente gestellt, bewilligt, Arbeitsverhältniss läuft weiter, da nur befristete EM Rente, bis nun unbefristet gewährt wird. Arbeitsverhältniss somit beendet. Urlaubsabgeltung nebst Weihnachtsgeldanspruch als Einmalzahlung geleistet worden. Es liegt kein Hinzuverdienst vor, da zum bewilligten Rentenbeginn ja das Arbeitsverhältniss schon ruhte. Ist das richtig ?
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