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Experten-Antwort

Auflebende Witwenrente

von Frage20.05.2026 | 09:41
134 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Ich wollte mal fragen ob jemand weiß wenn man die Witwenrente erneut beantragt da Mindestalter erreicht Wielange die Bearbeitung in der Regel dauert ? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,
nach § 46 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 6 besteht einen Anspruch auf kleine Witwenrente; dieser fehlt nach 24 Kalendermonaten weg. 
Ein Anspruch auf große Witwenrente besteht nach dem § 242a Absatz 5 Sozialgesetzbuch 6 in Verbindung mit § 46 Absatz 2 Sozialgesetzbuch 6 ab dem 45. Lebensjahr. Dies ist jedoch abhängig vom Jahr des Todes des Versicherten. Trat der Tod im Jahr 2017 ein, wäre der früheste Zeitpunkt das 45. Lebensjahr plus 6 Monate. Todesjahr 2023 gleich 46. Lebensjahr.
Es ist ein Antrag zu stellen. Ein Antrag sollte etwa 3 Monate vor dem möglichen Rentenbeginn gestellt werden. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Bescheiderteilung in einen überschaubaren Zeitraum.

 

 

Sollte ein Anspruch auf große Witwerente bestehen, diese jedoch aufgrund des eigenen Einkommens nicht gezahlt werden (“Nullrente“), kann jederzeit ein formloses Schreiben an uns gesandt werden, um den Anspruch zu prüfen. Sinnvoll ist es immer, wenn sich das Einkommen verringert (von Erwerbseinkommen in Krankengeld/Arbeitslosengeld, von Voll- in Teilzeit).
 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anonymam 20.05.2026 | 10:11
Hallo, kann Niemand sagen ohne ihre Aktenlage und des individuelle Aufkommen beim Sachbearbeiter zu wissen. Als Empfehlung kann man sagen, sie sollten ca. 6 Monate vorher den erneuten Antrag stellen. Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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