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Auflösungsvertrag AG Renteneintritt

von Chris5220.03.2008 | 18:33
1889 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin Arbeitnehmer Jahrgang 52, seit 40 Jahren beschäftigt. Mein Arbeitgeber bietet mir einen Auflösungsvertrag an. Meine Fragen: + Wann ist für mich der frühestmögliche Renteneintritt ohne Abzüge? + Wird die Abfindung mit dem AG verrechnet? + Wie läuft das in der Zeit als Arbeitsloser mit der Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung, mit welchen Kosten muss ich rechnen? Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von "Schiko" im Hinblick auf den frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag wird zugestimmt : mit 65 Jahren und 6 Monaten.

Im Hinblick auf die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld sowie Ihren weiteren Fragen zu dem Arbeitslosengeldbezug empfehlen wir Ihnen dringend, sich diesbezüglich direkt von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit beraten zu lassen (durch die Abfindung kann beispielsweise ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches eintreten, was auch Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben könnte).

Bezüglich der Höhe Ihres Rentenanspruches empfehlen wir Ihnen, eine Rentenauskunft bei dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

3 Antworten

___am 20.03.2008 | 23:29
Sie sollten sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort wird man Ihnen auch behilflich sein, eine Rentenauskunft zu beantragen bzw. diese sogar gleich mitgeben.
Schiko.am 21.03.2008 | 12:01
Hoffe meine ausführungen sind für sie etwas ziel- führender und bereiten eine kleine osterfreude oder gar das gegenteil. Sind sind arbeitslos werden steuer und lohn- nebenkosten fiktiv für das netto bei AG. I ein- bezogen. Die beiträge für kranken/pflege u rentenversicherung übernimmt aber die agentur während dieser 18 monate. Anschließend aber wird es happig, wenn sie in hartz IV abrutschen. Von kleinbeträgen abgesehen ist erst eigenes vermögen aufzubrauchen- natürlich auch die abfindung- bis hartz für sie wirkt. Auch hier übernimmt die agentur kranken/pflege- sicherung und auch die beiträge zu rentenversicherung. Im jahr erhalten sie nach heutigem stand 1,89 euro rentengutschrift,. ja sogar nach erhöhung um 1,1, % euro 1,91 euro. Eine abschlagsfreie rente bekommen sie erst mit 65 jahren + 6 monate. Frohe Ostern
Rosannaam 26.03.2008 | 10:12
Noch ein kleiner Tipp: Bei 45 Pflichtbeitragsjahren (nur aus einer vers.pflichtigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit OHNE Zeiten des ALG-Bezuges) besteht bereits mit 65 ein Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte OHNE Abschlag. Diese Pflichtbeitragszeiten (bei Ihnen 5 Jahre) können Sie auch durch Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung bei VERZICHT auf die Versicherungsfreiheit erreichen und somit 6 Monate früher in Rente gehen! Denn eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente ist nicht möglich. MfG Rosanna.
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