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Experten-Antwort

Auflösungsvertrag während EM-Rente

von snoopy114.11.2021 | 09:53
89 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, meine Frau hat vor kurzem eine volle EM Rente wg. psychischer Erkrankungen bewilligt bekommen, zunächst befristet bis 2023,frühestmögliche Altersrente wäre 2029. Ihr Arbeitsverhältnis ruht, aus gegebenen und nachvollziehbaren Gründen will sie aber auf keinen Fall mehr bei diesem Arbeitgeber arbeiten. Nun gibt es eventuell die Möglichkeit, über einen Auflösungsvertrag eine Abfindung zu erhalten. Meine Frage: Würde die Tatsache, dass sie durch ihre Einwilligung zum Auflösungsvertrag nun keinen Arbeitsstelle mehr hätte bei der 2023 anstehenden Prüfung der RV auf Weiterbewilligung der EM-Rente zu ihrem Nachteil ausgelegt werden können ( z.B.fehlende Bemühungen, wieder berufstätig zu sein o.ä.)? Vielen Dank schon jetzt für eine kurze Antwort! Schöne Grüße Snoopy1

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo snoopy1,

endet die befristete Rente im Jahr 2023 und hat sich der Gesundheitszustand nicht gebessert, kann Ihre Frau einen Weiterzahlungsantrag stellen. Ein gegebenfalls geschlossener Auflösungsvertrag hat keine Auswirkungen auf die Prüfung, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Schadeam 14.11.2021 | 09:57
Das interessiert die DRV bei der 2023 eventuell anstehenden Prüfung der weiteren Erwerbsminderung gar nicht. Alles weitere ist Arbeitsrecht.
EMRentneram 14.11.2021 | 10:22
Der Meinung schließe ich mich aber sowas von an. Die DRV interessiert sich nur dafür, ob sie prinzipiell erwerbsfähig wären, aber nicht ob sie einen Arbeitsplatz auch tatsächlich haben. Mein Arbeitgeber, wie viele andere auch, hat mir übrigends nichts angeboten, weil sich das Problem für ihn vielleicht auch einfach umsonst erledigt und man niemals wiederkommt.
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