Hallo snoopy1,
endet die befristete Rente im Jahr 2023 und hat sich der Gesundheitszustand nicht gebessert, kann Ihre Frau einen Weiterzahlungsantrag stellen. Ein gegebenfalls geschlossener Auflösungsvertrag hat keine Auswirkungen auf die Prüfung, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung