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Experten-Antwort

Auflösungsvertrag wegen EM-Rente

von Lupo14.01.2011 | 08:50
2129 Ansichten
3 Antworten

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Da ich unbefristete EM-Rente erhalte, soll ich beim Arbeitgeber einen Auflösungsverrtag unterschreiben. Dann erst erhalte ich auch Betriebsrente. Kann ich in diesem Vertrag ein Rückkehrrecht vereinbaren lassen, für den Fall daß mir die DRV die EMR wieder entzeiht?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

Anitaam 14.01.2011 | 09:41
In den meisten Tarifverträgen steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Erhalt einer unbefristeten Rente automatisch endet. In Ihrem wahrscheinlich nicht, sonst bräuchten Sie keinen Auflösungsvertrag. Aushandeln können Sie alles, aber warum sollte sich eine Firma auf ein Rückkehrrecht einlassen?
Elisabetham 15.01.2011 | 14:43
Nö, einen Auflösungsvertrag würde ich erst unterschreiben, wenn ich mich ausführlich beim Betriebsrat, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsvertreter und bei der Gewerkschaft beraten hätte. Wenn alle mit Ahnungslosigkeit glänzen, dann muss man zum Anwalt. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ist der Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung und der TV maßgeblich und die kennt keiner von uns.
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