Hallo Bauernopfer, die von Nick l. Beck genannte Hilfebedürftigkeit entsprich der Höhe des ALG II. Im Zweifelsfall darf auch mehr als die Hälfte Ihrer Rente verrechnet werden, wenn nach der Verrechnung noch mehr als der pfandfreie Betrag nach der ZPO zur Verfügung steht. Für genauere Auskünfte empfehle ich eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger.