Durch eine Arbeitslosmeldung können die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten bleiben. Diese Arbeitslosmeldung ist zwingend!!! erforderlich, weil ansonsten die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung verloren gehen.