Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Verzweifelt,
werden aufgrund einer Pflegetätigkeit Pflichtbeiträge durch die Krankenkasse zur Rentenversicherung gezahlt, sind dies natürlich Pflichtbeiträge, die für den Erwerbsminderungsrentenschutz gelten.
Sie sollten sich jedoch trotzdem an eine Beratungsstelle wenden, da hier niemand beurteilen kann, ob evtl. in der letzten Zeit eine Versicherungslücke vorliegt oder anderes.
Hallo Verzweifelt,
auch wir raten zu einer individuellen Beratung durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, damit anhand Ihrer persönlichen Versicherungsdaten eine zutreffende Aussage gegeben werden kann.
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