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Experten-Antwort

Aufrechterhaltung des Anspruchs auf EM-Rente

von Verzweifelt04.05.2021 | 15:27
96 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag! Kurz zum Hintergrund meiner Frage: Ich bin 54 Jahre alt, seit 2012 krankgeschrieben, bezog von 2013 – 2020 eine volle EM-Rente, deren Weiterzahlung abgelehnt wurde (Klage läuft). Anschließend ALG 1, was nun ausläuft. Ich bin weiterhin durchgehend krank und auch krankgeschrieben. Anspruch auf ALG 2 habe ich (noch) nicht. Zur Aufrechterhaltung meines Anspruchs auf EM-Rente nutzen ja (wie ich las) freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung nichts. Wie kann ich dann den Anspruch aufrechterhalten? Nur durch einen Minijob (der gesundheitlich nicht regelmäßig möglich ist)? Was ist, wenn ich als Pflegeperson tätig werde und die Krankenkasse des zu Pflegenden für mich Beiträge an die Rentenversicherung zahlt? Vielen Dank für Antworten – bitte kein Hohn und Spott, ich bin wirklich verzweifelt genug.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 04.05.2021 | 19:15

Hallo Verzweifelt,

werden aufgrund einer Pflegetätigkeit Pflichtbeiträge durch die Krankenkasse zur Rentenversicherung gezahlt, sind dies natürlich Pflichtbeiträge, die für den Erwerbsminderungsrentenschutz gelten.

Sie sollten sich jedoch trotzdem an eine Beratungsstelle wenden, da hier niemand beurteilen kann, ob evtl. in der letzten Zeit eine Versicherungslücke vorliegt oder anderes.

Experten-Antwortam 04.05.2021 | 18:18

Hallo Verzweifelt,

auch wir raten zu einer individuellen Beratung durch eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, damit anhand Ihrer persönlichen Versicherungsdaten eine zutreffende Aussage gegeben werden kann.

3 Antworten

Mitleseram 04.05.2021 | 15:32
Wenn Sie heute 54 Jahre alt sind, wurden sie 1966 oder 1967 geboren. Damit besteht rein altersmäßig keine Möglichkeit, eine künftige Erwerbsminderung mit freiwilligen Beiträgen zu "retten", weil hierzu bereits vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Monate Beitragzeiten erforderlich gewesen wären.
Valzuunam 04.05.2021 | 15:33
Wahrscheinlich durch Arbeitslosmeldung, auch wenn von dort keine Leistungen erhalten. Wahrscheinlich deshalb, weil es auch davon abhängt, wie Ihr Versicherungsverlauf bisher im Detail aussieht. Daher sollten Sich sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung setzen, die Ihren Fall individuell prüfen kann.
Verzweifeltam 04.05.2021 | 19:09
Hallo! Danke für die bisherigen Antworten. Darf ich auf einen Punkt noch einmal zurückkommen? Hält die Übernahme einer Pflegetätigkeit und die damit verbundene Beitragszahlung der Krankenkasse den Anspruch auf Erwerbsmiinderungsrente aufrecht? Es wäre nett, wenn Sie noch diese Frage rein grundsätzlich beantworten würden. Die anderen Voraussetzungen liegen vor: über 35 Jahre Wartezeit: Ausbildung, 23 Jahre Berufstätigkeit, Krankengeld, EM-Rentenezug und Arbeitslosigkeit. Vielen Dank im Voraus! Verzweifelt!
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