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Aufrechterhaltung des EM Schutzes (§58 Abs. 1S.1Nr1 SGB 6)

von gunda21.06.2010 | 18:26
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5 Antworten

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Hallo liebe Forumsteilnehmer, ich bekomme kein Alg 1, kein Krankengeld und keine Rente. Ab Feb. 2010 bin ich nicht mehr arbeitslos (ohne Leistungsbezug ). Ich bin aber seit Nov. 2009 durchgehend Krankgeschrieben . Ich habe die DRV mehrmals angeschrieben war auch beim Rentensprechtag und habe darum gebeten, wie ich verfahren soll das mein EM Schutz nicht verloren geht. Der Berater des Rentensprechtages hat meine Krankmeldungen kopiert und ein Schreiben an die DRV gerichtet. Er hat mir mitgeteilt das ich eine Nachricht der DRV bekomme das die Krankmeldungen für die Aufrechterhaltung meines EM Schutzes reichen. Alle Kontakte mit der DRV sind bisher ohne Rückmeldung geblieben. Warum reagiert die DRV nicht und läßt mich im ungewissen, ist es richtig das durchgehende Krankmeldungen für die Aufrechterhaltung des EM Schutzes reichen oder nicht. Was soll ich noch tun? Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben was ich noch machen kann. Vielen Dank.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo gunda,

sofern Sie die Arbeitsunfähigkeit mit entsprechenden Bescheinigungen nachweisen können, gelten diese als Anrechnungszeiten wegen Krankheit. Diese Zeiten halten den Erwerbsminderungsschutz aufrecht. Sofern Sie sichergehen möchten, ob diese Zeiten auch tatsächlich beim Rentenversicherungsträger dokumentiert wurden, können Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf anfordern. Desweiteren besteht auch die Möglichkeit, eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen und sich individuell zu erkundigen. Dort hat der Berater die Möglichkeit, direkt auf Ihre Daten zuzugreifen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da nun, wie Sie schreiben, über drei Monate seit der Antragstellung vergangen sind, ist es legitim, wenn Sie mal bei Ihrer DRV nach dem Sachstand fragen. Greifen Sie also umgehend zum Telefon und rufen bei Ihrem Sachbearbeiter an.

Sollte die telefonische Anfrage nicht zu Ihrer Zufriedenheit führen, wenden Sie sich schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger.

3 Antworten

RFnam 21.06.2010 | 19:29
Ohne Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufes lässt sich schwerlich helfen. Haben Sie bisher den Schutz auf eine EM-Rente nach § 241 Abs.2 SGB VI und wollen diesen aufrecht erhalten ? Was für Zeiten enthält Ihr Versicherungsverlauf unmittelbar vor der Krankschreibung; sind bis dahin geklärte Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf ? Wenn Sie kein kein Alg 1 und kein Krankengeld erhalten, sind Sie dann Selbständig oder Hausfrau ? Es gibt im 3 58 auch einen Absatz 2 : (2) Anrechnungszeiten nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ...liegen nur vor, wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder ein versicherter Wehrdienst oder Zivildienst...unterbrochen wird. Verraten Sie auch Ihren Geburtsjahrgang und wann Sie beim Rentensprechtag waren ?
gundaam 22.06.2010 | 19:34
Hallo liebe Forumsteilnehmer, ich bin Jahrgang 1953, habe bis zum Feb. 2010 keinen einzigen Fehltag in meinem Versicherungsverlauf. Habe 4 Jahre um wenigstens eine BU Rente gekämpft ( alles abgelehnt), habe seit Jahren Gdb 70 und OP Termin für künstliches Kniegelenk. Beim Rentensprechtag war ich Anfang März 2010, es wurden meine Krankmeldungen kopiert und es wurde mir versprochen das ich von der DRV bescheid bekomme. Bis heute habe ich nichts von der DRV gehört, ich finde es einfach schwach wie hier mit den Versicherten umgegangen wird.
Wolfgangam 22.06.2010 | 21:38
Hallo gunda, > Beim Rentensprechtag war ich Anfang März 2010 (...) in diesem Falle sollten Sie vor Ort mächtig 'Dampf' machen und an die Antwort erinnern. Nützt nur wohl nichts - andere Mitarbeiter der DRV in der Sprechstelle, ich gebs weiter, abwarten. Eine schriftliche Anfrage unter Schilderung des Sachverhalt an Ihre DRV wäre da hilfreicher - und das Beschwerdemanagement kommt ins Rollen - glauben wir mal dran ;-) 1-2 Monate sind akzeptabel, dann greifen Sie zum Telefon massiv, alles andere liegt außerhalb der Toleranzgrenzen - wenn Ihnen nicht plausible Gründe genannt werden können. Gruß w.
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