Hallo Hans-Kirchner,
nach Ihrer Kurzbeschreibung des Lebenslaufes der jüngeren Vergangenheit würde ich Ihnen dringend und unverzüglich zu einer persönlichen Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen raten.
Dort wäre bitte der aktuell bestehende Erwerbsminderungsschutz zu klären und dort wären die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung dieses Schutzes zu erörtern.
Die durchgehende und regelmäßige Arbeitslosmeldung(nicht arbeitssuchend)kann den Erwerbsminderungsschutz regelmäßig dann aufrechterhalten, wenn unmittelbar vor Beginn dieser Arbeitslosmeldung eine Rentenpflichtzeit liegt.
Nach Ihrer Kurzbeschreibung ist der Zeitraum 05/2019 (Ende ALG I Leistungen) und 08/2019 (erneute Meldung in welcher Form auch immer) derzeit etwas unbeleuchtet.
Daher vermag ich aktuell nicht abschließend beurteilen, ob Sie den Erwerbsminderungsschutz durch fortlaufende Meldung bei der Arbeitsagentur aufrechterhalten können. Dies sollten Sie -im eigenen Interesse- konkret klären lassen.