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Experten-Antwort

Aufrechterhaltungsschütz für EM-Rente

von Hans Kirchner12.08.2019 | 09:55
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Sehr geehrte Experten, ich bin 1980 geboren und habe zuletzt ALG I-Leistungen im 05/2019 erhalten, ALG II- Leistungen kann ich aufgrund meiner familiären Situation nicht erhalten, Zwischendurch hatte ich EM-Rente beantragt, diese wurde 08/2019 abgelehnt, nun habe ich mich wieder ab 08/2019 alo und asu bei der Agentur für Arbeit gemeldet, allerdings erhalte ich hier keinerlei Leistungen mehr, bitte teilen Sie mir mit, was ich tun kann, damit ich den Aufrechterhaltungsschutz für späötere EM nicht verliere. Vielen Dank für Ihre Hilfe Hans Kirchner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Kirchner,

nach Ihrer Kurzbeschreibung des Lebenslaufes der jüngeren Vergangenheit würde ich Ihnen dringend und unverzüglich zu einer persönlichen Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen raten.

Dort wäre bitte der aktuell bestehende Erwerbsminderungsschutz zu klären und dort wären die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung dieses Schutzes zu erörtern.

Die durchgehende und regelmäßige Arbeitslosmeldung(nicht arbeitssuchend)kann den Erwerbsminderungsschutz regelmäßig dann aufrechterhalten, wenn unmittelbar vor Beginn dieser Arbeitslosmeldung eine Rentenpflichtzeit liegt.

Nach Ihrer Kurzbeschreibung ist der Zeitraum 05/2019 (Ende ALG I Leistungen) und 08/2019 (erneute Meldung in welcher Form auch immer) derzeit etwas unbeleuchtet.

Daher vermag ich aktuell nicht abschließend beurteilen, ob Sie den Erwerbsminderungsschutz durch fortlaufende Meldung bei der Arbeitsagentur aufrechterhalten können. Dies sollten Sie -im eigenen Interesse- konkret klären lassen.

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