Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

aufschiebende Wirkung?

von Raffaela05.03.2013 | 12:35
1821 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
GUten Tag meine unbefristete Rente wird durch einen Gutachter überprüft. Gesetz den Fall er ist der Meinung ich könne wieder arbeiten gehen Also er lehnt die Rente ab gibt es da eine aufschiebende Wirkung mit 1. dem Widerspruch bis hin zum Sozialgericht oder 2. endet die Rentenzahlung mit dem Bescheid? 3. Mir ist klar dass ich zuviel gezahlte Rentenbeiträge zurückzahlen muss wie sieht das aus, mit Zinsen Danke für eine Antwort Raffaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Widerspruch und Klage haben idR aufschiebende Wirkung, falls diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Da Sie eine unbefristete Rente beziehen würde die aufschiebende Wirkung also dazu führen, dass eine mögliche Rentenentziehung zunächst keine Wirkung entfaltet. Die Dauerrente müsste weitergezahlt werden. In diesem Fall würde auch keine Rentenrückzahlung anstehen, da der ursprüngliche Bescheid (Dauerrente) ja weiterhin gültig ist, solange keine anderslautende Entscheidung Wirksamkeit erlangt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

B´sonam 05.03.2013 | 15:31
Die Rente wird weitergezahlt, Widerspruch und/oder Klage haben im Fall einer unbefristeten Rente aufschiebende Wirkung. Siehe auch (die 2.) Expertenmeinung hier : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Oh, ich sehe gerade, dass unser heutiger Experte seinen Ausgangsbeitrag korrigiert hat ;-)
egal (der erste)am 05.03.2013 | 15:24
Also ich fürchte die Expertenantwort ist ab dem 3. Wort aber mal komplett falsch...
J. H. Storckam 05.03.2013 | 16:31
" meine unbefristete Rente wird durch einen Gutachter überprüft" Warum kommt es denn dazu ? Ohne Grund wird die RV doch keine Begutachtung eines unbefr. Berenteten ansetzen. Das muss ja irgendeine Änderung eingetreten sein die die RV zu diesem Schrtitt veranlasst. Wäre nett wenn Sie hierzu näheres erklären würden, denn das interessiert bestimmt viele.
Raffaelaam 05.03.2013 | 17:02
Hallo die DRV behält sich eine Prüfung auch der unbefristeten Renten vor (bis jetzt gab es Fragebögen) nun kommt ein Gutachter, mE. hat sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert, aber das muss der Gutachter entscheiden @Experte herzlichen Dank für Ihre Antwort, da bin ich ja ersteinmal erleichtert, dass ich dann nicht ohne Bezüge da stehe Raffaela
Maxam 05.03.2013 | 17:43
Sorry wenn ich Frage aber wielange beziehen Sie Ihre Rente schon! Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! MfG Max
Raffaelaam 05.03.2013 | 17:53
seit ende 2005
J.H. Storckam 05.03.2013 | 17:58
"die DRV behält sich eine Prüfung auch der unbefristeten Renten vor (bis jetzt gab es Fragebögen) nun kommt ein Gutachter, mE. hat sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert, aber das muss der Gutachter entscheiden" Danke für ihre Antwort die aber mehr Fragen aufwirft, als bisher Antworten gegeben wurden. Das mit dem Fragebogen ist doch immer noch so. Da hat sich doch nichts geändert bzw. diese wurden doch nicht abgeschafft und anstelle dessen wird jeder der eine unefr. Rente bezieht gleich zum Gutachter geschickt. Das wär ja ganz neu und ist ja eigentlich völlig unvorstellbar. Wahrscheinlich haben Sie erst den Fragebogen ausgefüllt und danach hat die DRV dann eine Begutachtung beauftragt, eben weil sich aus den Antworten aus dem Fragebogen weiterer Klärungsbedarf ergeben hat. Und haben Sie eventuell zusätzlich auch noch einen Minojob ? Dann wäre eine Begutachutng zumindest alleine dadurch erklärbar. Aber das ist doch nciht die Regel sondern die abolute Ausnahme. Vielleicht erklräen Sie ihen Fall noch einmal etwas näher.
Maxam 06.03.2013 | 16:42
Hallo Raffaela! Es wäre nett wenn Sie sich zu dem Beitrag von Herrn Storck äußern würden! Damit auch andere Rentner erfahren was Ihnen und warum wiederfahren könnte! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen auch, wenn es Ihnen im Moment nicht weiterhilft! MfG Max
Klustam 06.03.2013 | 18:23
Ich ( und sicher nicht nur ich ) empfinde es als riesen Sauerei, das Leute hier nur Fragen einstellen und auf gezeilte Nachfragen - die für alle recht wichitg sind / sein können ! - dann nicht mehr reagieren ! PFUI sage ich da nur.
B´sonam 07.03.2013 | 08:06
Na wenn sie sonst keine Probleme haben.... Ist doch jedem selbst überlassen, was/welche Informationen er hier rein schreibt. Derjenige muß sich halt dann oft mit allgemeinen Antworten begnügen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026