Widerspruch und Klage haben idR aufschiebende Wirkung, falls diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Da Sie eine unbefristete Rente beziehen würde die aufschiebende Wirkung also dazu führen, dass eine mögliche Rentenentziehung zunächst keine Wirkung entfaltet. Die Dauerrente müsste weitergezahlt werden. In diesem Fall würde auch keine Rentenrückzahlung anstehen, da der ursprüngliche Bescheid (Dauerrente) ja weiterhin gültig ist, solange keine anderslautende Entscheidung Wirksamkeit erlangt.