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Experten-Antwort

Aufstiegs Bafög (ehemalig Meisterbafög) bei voller Erwerbsminderungsrente

von pweet22.11.2016 | 21:50
2570 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, da ich momentan nicht weiter weis und verschiedene Behörden mir nur stichpunktartige Informationen gegeben haben suche ich hier um Rat befor ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen würde. Meine Situation: seit ca 5 Jahren beziehe ich eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit mit monatlich 950 Euro, begründet durch eine psychische Erkrannkung mit einem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich. Desweiteren werde ich durch meinen zuständigen Bezirk, unterstützt mit sogenannten "betreuten Einzelwohnen". ( Ich lebe eigenständig in einer Wohnung, wo 2 mal die Woche eine Betreuerin, nicht gesetzlich! von dh. keine Beformundung ) vorbei kommt und mich sofern nötig unterstützt. Diese ist angestellt be einem sozialen Verein und wird bezahlt durch den Bezirk. Mein Interesse Da ich mich momentan seit einem halben Jahr einigermasen stabil fühle würde ich gerne bei der Handwerkskammer einen Weiterbildungslehrgang machen, der Abschluss ist staatlich anerkannt und entspricht dem eines Meister/Techniker Titels. Der Lehrgang wäre in Teilzeit und beträgt 800Std. aufgeteilt in verschiedene Module der Präsenzunterricht wäre immer Samstag in der Zeit 8-16 Uhr der Rest ist in Heimarbeit zu lernen und zu erarbeiten. Am Ende wird eine Prüfung abgelegt. Dieser Lehrgang ist durch Aufstiegs - Bafög ( ehem. Meisterbafög ) finanzierbar. 40% als Zusschuss 40 % als Darlehen das vom Staat, bei bestandener Abschlussr. Zusätzlich könnte ich eine 1000 Euro Prämie vom Staat für diesen Kurs erhalten. Meine Fragen: -1. würde durch diese Fortbildung mein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente verfallen? -2. falls nicht, könnte meine Rente auf Grund dieser Fortbildung umgewandelt werden in eine teil Erwerbsminderungsrente ? Mit 35%, 50% oder 75% Anspruch ? -3. bin ich in jeglicher Form verpflichtet, überhaupt Angaben bei der DRV zu machen über diese Weiterbildung ? -4. wenn ich Aufstiegs Bäfög, sowie die Prämie beantragen würde, in wie weit würde das meine Rente und die tatsächliche Förderung durch Zusschüsse und Bäfög ansich, beeinflussen, bzw. habe ich in meiner momentanen Situation überhaupt einen Anspruch darauf ? momentan weis ich leider nur 2 Dinge sicher und der Rest was einem so erzählt wird scheint mir nicht sehr logisch bzw sind Vermutungen. - Ich weis das solange ich kein entgeldliches Einkommen erziehle, mir die Rente nicht gestrichen werden kann. - Ich weis das Renten bei der Rolle des Bafögs ein Einkommen nach/bei der Einkommenssteuer darstellen. Danke für jede kostruktive Antwort. entschuldigen Sie bitte evtl. Rechtschreibfehler.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2016 | 19:44

Hallo pweet,

eine generelle Verpflichtung zur Anzeige des Weiterbildungslehrgangs besteht tatsächlich nicht. Selbst wenn Sie den Lehrgang angeben, kann Ihnen der Rentenversicherungsträger Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung nur vorzeitig entziehen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich gebessert hat.

Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden nicht auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet und wirken sich damit nicht auf die Höhe der Rente aus.

3 Antworten

pweetam 22.11.2016 | 21:53
KSCam 23.11.2016 | 12:35
Schulbesuche und Kurse muss ein EM Rentner nicht anzeigen, nur Arbeitsverhältnisse, bzw. die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Somit hat der Kursbesuch keine unmittelbaren Konsequenzen für Ihre EM Rente. Spätestens bei Ablauf der Zeitrente stellt sich wieder die Frage ob Sie em sind. Und hier könnte ein medizinischer Laie - und vielleicht auch der DRV Arzt - auf folgenden Gedanken kommen: "wer eine Weiterbildung zum Techniker / Meister schaft, kann wohl kaum so erwerbsgemindert sein, dass er nicht auch leichte Büroarbeiten machen könnte" Und was dann passiert ist offen. Wundern bräuchte man sich m.E. nicht wenn in so einem Fall die Rente nicht prolemlos verlängert würde. :) Der Bafög Bezug ist für die Rente unerheblich.
W*lfgangam 23.11.2016 | 21:12
Hallo pweet, fragen Sie ihre BAföG, die hoch der Freibetrag bei Rentenbezug ist. Ich kenne es nur von Waisenrente, wo alles ab rd. 130 EUR aufs BAföG angerechnet wird. Hier gibt es Infos zum BAföG / vielleicht finden sich da schon erste Antworten.: https://www.bafög.de/ und einen BAföG-Rechner: http://www.bafoeg-rechner.de/ Gruß w.
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