Hallo, Sabine,
bei einem Minijob (bis 400,- €) müssen Sie sich nicht um Sozialbeiträge kümmern - dafür sorgt Ihr Arbeitgeber. Er zahlt für Sie eine Pauschal-Abgabe von 30 Prozent (13 Prozent zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer). Auch für ihn ist es unkompliziert, weil es mit der Minijob-Zentrale in Essen nur noch eine Ansprechstelle gibt.
Verzichten Sie auf Ihre Versicherungsfreiheit, können Sie auf den vollen Beitragssatz von z.Zt. 19,9 Prozent aufstocken. Die fehlenden 4,9 Prozent (19,9 Prozent Beitragssatz abzgl. 15 Prozent Arbeitgeberanteil) werden Ihnen dann vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Pauschal-Beitrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale geleitet. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie über die Aufstockungsmöglichkeit zu informieren.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.