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Aufstockung Arbeitsmarktrente

von Herz195210.12.2015 | 15:40
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8 Antworten
Wer ist für die Aufstockung der Arbeitsmarktrente zuständig, wenn eine volle Arbeitsmarktrente wegen verschlossenem allgemeinen Arbeitsmarkt gewährt wird? Die Arge (H4) obwohl der AM verschlossen ist, oder das Sozialamt über Hilfe zum Lebensunterhalt? @W*lfgang Im ersten Fall "plädiere" ich für das "Sozialamt". Im zweiten Fall (wenn der Teilarbeitsmarkt nicht verschlossen ist) für H4. (Wäre eigentlich "Teilrente" und halb arbeitslos). In Ihrem Link stand: "volle EM-Rente". Diese Bemerkung steht auch auf dem Bescheid für die sog. Arbeitsmarktrente (1.Seite), wenn der allg. AM verschlossen ist. (2. Seite des Bescheids).

8 Antworten

MWXZam 10.12.2015 | 16:18
Hallo Herz1952, das Jobcenter ist weiterhin zuständig. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann auch dann geleistet werden, wenn Sie drei bis sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können, aber der Teilzeitarbeitsmarkt nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers für Sie verschlossen ist (sog.Arbeitsmarktrente). Bei dieser besonderen Form der vollen Erwerbsminderungsrente liegt Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II vor. Sie können Arbeitslosengeld II unter Anrechnung dieser Rente erhalten. Wurde eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt, erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II. Gegebenenfalls haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dieser besteht unter Umständen auch neben einer gezahlten Erwerbsminderungsrente. Wurde eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt, erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II. Gegebenenfalls haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dieser besteht unter Umständen auch neben einer gezahlten Erwerbsminderungsrente. Wurde eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt, erhalten Sie keine Leistungen nach dem SGB II. Gegebenenfalls haben Sie jedoch Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dieser besteht unter Umständen auch neben einer gezahlten Erwerbsminderungsrente.
Claudia am 10.12.2015 | 20:51
Wie oft wollen Sie diese Frage eigentlich noch stellen? Da auch Bezieher einer Arbeitsmarktrente noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten können, ist selbstverständlich das JobCenter zuständig. Wäre der Arbeitsmarkt nicht verschlossen, bekämen die Betroffenen ohnehin nur eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil sie schließlich noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten können. Das wurde Ihnen aber schon längst alles erklärt. Also, wie oft noch?
William 10.12.2015 | 21:27
Hallo Herz1952, wie wäre es wenn Sie einen Wohngeldantrag stellen,sollten Sie Eigentum haben welches noch nicht abbezahlt ist,nennt es sich Lastenzuschuss. Für beide Anträge müssen Sie angeben wieviel Miete oder Zins u.Tilgung Plus Betriebskosten Sie monatlich haben,das können Sie auch im Internet unter wohngeldrechner schon nachprüfen wieviel Ihnen zusteht,anklicken ,die Fragen beantworten,wieviel Personen im Haushalt sind und Ihr Einkommen, Dann erfahren Sie ungefähr was Ihnen zusteht. Viel Glück
Herz1952am 10.12.2015 | 22:13
Es geht u.a. darum, dass unser Sohn eine volle EM als Arbeitsmarktrente bekommen hat und in dieser Zeit bekam er Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei SGB II heißt es dass es eine volle EM-Rente sein muss. Der Bescheid für eine EM-Rente bei verschlossenem Arbeitsmarkt lautet auf Seite 1 eines solchen Bescheides eindeutig: ...erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Erst auf Seite 2 steht dass die Rente nicht nur wegen des gesundheitlichen Zustandes gezahlt wird. Dieser Satz "volle Erwerbsminderung" steht auch im SGB II drin. so dass kein H4 in Betracht käme. Es wäre auch unlogisch, weil ein Rentner mit voller Erwerbsminderung wegen verschlossenem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden kann. Wieso soll er sich trotzdem noch bewerben müssen. Was ich allerdings auch gelesen habe habe, ist, dass sich die Arbeitslosenversicherung an den Ausgaben der RV hierfür beteiligt. Ich hatte einen Expertenbeitrag gefunden v. 18.11.2015 15.09 Uhr, den ich leider jetzt nicht finde. Eine Möglichkeit wäre noch, dass bei befristeten Renten (allerdings ist auch eine AM-Rente zunächst befristet) das Sozialamt zuständig wäre. Aber ich habe auch ein schlechtes Gewissen, weil ich dieses Thema schon mit W*lfgang einmal diskutiert habe als mein Sohn schon verrentet war. Er bekam zuerst H4, dann Arbeitsmarktrente, dann Rente mit unbestimmten Termin ("Dauerrente"). Ich war der Meinung, dass bei der ersten Rente die gleichen Bedingungen gelten wie bei H4, außer den Freibeträgen. Da hat mich w. aufgeklärt, dass dies bei dieser Rente nicht so wäre, weil es Hilfe zum Lebensunterhalt gäbe. Ich versuche noch einmal den Beitrag v. 15.11.2015 zu finden. Ansonsten akzeptiere ich die Expertenantwort. Es ist eigentlich jetzt bedeutungslos. Aber damals wäre evtl. das Vermögen der Eltern geprüft worden und nicht nur das Einkommen. Ist aber bereits verjährt (smile), außerdem hätte es auch beim Vermögen Altersfreibeträge gegeben.
W*lfgangam 10.12.2015 | 22:27
Herz1952 schrieb

Sorry, W*lfgang,

der Beitrag, den ich "nicht" abgeschickt habe, steht im Beitrag "Arbeitsmarktrente Detailklärung".

Hallo Herz1952, war das etwa vor dem 01.01.2005? Vielleicht gab es aber auch anfangs ab 01.01.2005 noch eine andere Rechtsauslegung, so dass ggf. noch vorübergehend HLU gezahlt worden ist und/oder noch nicht alle ARGEn voll in der Materie waren. Ansonsten gilt aktuell das Schema: volle EM auf Dauer = Grusi volle EM auf Zeit = HLU volle EM/Arbeitsmarkt = JC teilw. EM = JC Gruß w.
Herz1952am 10.12.2015 | 22:51
Hallo W*lfgang, es muss 2008 gewesen sein. Ich hatte jetzt noch einen Beitrag geschrieben, aber anscheinend wieder zurückgesetzt. Es wir wohl das JC gewesen sein (außer die Schwaben sind soooo laaangsam). Ich habe mich halt noch an die Vermögensfrage erinnert, vielleicht hat unser Sohn auch das Einkommen gemeint. Ist am wahrscheinlichsten, weil ich die Formulare nicht gesehen habe. Hatte deshalb immer noch ein "schlechtes Gewissen" (aber welches sollte ich sonst haben?)(smile). Das ist doch bei einem Bilanzbuchhalter zu verstehen, oder?. Jedenfalls kann ich wenigstens deswegen beruhigt schlafen. Ich danke allen für die Informationen und wünsche eine gute Nacht.
Herz1952am 10.12.2015 | 23:01
Sorry, W*lfgang, der Beitrag, den ich "nicht" abgeschickt habe, steht im Beitrag "Arbeitsmarktrente Detailklärung".
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