Hallo Carmen,
wie von Schade bereits erwähnt handelt es sich bei der Beschäftigung in Form Ihres Minijobs mit Aufstockungsbeträgen zur RV um Pflichtbeitragszeiten. Diese Beitragszeiten erhöhen Ihre Rentenanwartschaft, ferner wird die Beschäftigungszeit auf die Wartezeit angerechnet. Die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversicherungspflichtigen 450-Euro-Job entspricht auch der Zahl der Monate, die Sie als Wartezeit für eine Rente erwerben. Würden Sie keine Aufstockungsbeträge (also keine eigenen Beiträge zur RV) leisten, könnte die Zeit nur zum Teil auf die Wartezeit angerechnet werden.