Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aufstockung Rentenbeitrag

von Carmen24.02.2016 | 17:14
1560 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, habe mal eine Frage. Seit 3 Jahren habe ich einen Minijob mit Aufstockung des Rentenbeitrages. Sind das bei der Berechnung der Rente Pflichtbeitragszeiten oder Pflichtbeitragszeiten, geminderte Beitragszeiten. Carmen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carmen,

wie von Schade bereits erwähnt handelt es sich bei der Beschäftigung in Form Ihres Minijobs mit Aufstockungsbeträgen zur RV um Pflichtbeitragszeiten. Diese Beitragszeiten erhöhen Ihre Rentenanwartschaft, ferner wird die Beschäftigungszeit auf die Wartezeit angerechnet. Die Zahl der Arbeitsmonate in einem rentenversicherungspflichtigen 450-Euro-Job entspricht auch der Zahl der Monate, die Sie als Wartezeit für eine Rente erwerben. Würden Sie keine Aufstockungsbeträge (also keine eigenen Beiträge zur RV) leisten, könnte die Zeit nur zum Teil auf die Wartezeit angerechnet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Schadeam 24.02.2016 | 18:37
Das sind Pflichtbeiträge - mit allerdings sehr geringem Wert.
LSam 26.02.2016 | 17:16
Wie User Schade schon ausgesagt hat " . . . mit geringem Wert" . Wenn zwingende Gründe für diese Art Beitragszahlung nicht gegeben sind, kann ich dazu nicht raten, da ein großer Nachteil darin besteht, das jeder Monat dieser Zahlung den zu ermittelnden Durchschnitt für die Leistungswertermittlung negativ beeinflusst, ihn mindert. . Liegen viele Monate Anrechnungszeiten vor (beitragsfrei oder beitragsgemindert), die mit diesem Leistungswert (Gesamtleistungswert) zur Ermittlung zusätzlicher Entgeltpunkt zu bewerten sind, kann die Minderung der Rente daraus höher sein als der Zugewinn an Entgeltpunkten, die ich für die Tätigkeit erhalten habe. . Anders verhält es sich, wenn ich durch diese Tätigkeit überhaupt erst zu einem Rentenanspruch komme.
Carmenam 01.03.2016 | 18:02
Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Vielen Dank für die Antworten. Diese Zeiten wurden bei mir als beitragsgeminderte Zeit bewertet. Zusätzliche EP gibt es aber dafür nicht. Die Beitragszeiten für die Regelaltersrente habe ich schon erreicht. Nun bin ich am überlegen, ob sich die Aufstockung überhaupt noch lohnt ? Carmen
LSam 01.03.2016 | 18:56
Hallo Carmen, wenn, wie Sie schreiben, diese Zeiten als beitragsgemindert eingeordnet wurden, dann muss es dafür eigentlich auch zusätzliche Entgeltpunkte geben. . Würde ja bedeuten, dass der zu Grunde gelegte Gesamtleistungswert aus dem gesamten Berufsleben sehr klein ist, Sie immer wenig verdient haben, und die nicht unbedingt hohe Bewertung aus einem Minijob (als Monatsdurchschnitt) noch unter dem Gesamtleistungswert liegt. . Sie dürfen mich gern anrufen 0451-5028508, um Klarheit zu erhalten
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026