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Aufstockungsbeträge

von Adeline22.08.2007 | 20:55
1228 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, ich verdiene 670 Euro im Monat und habe damit einen sog "Gleitzonen"-Job. Darf ich mit einem solchen Job auch zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen, um später mal nicht mit 67 in Rente gehen zu müssen? Oder gilt die Regelung nur für Leute, die besonders wenig verdienen (Minijob). Adeline

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.08.2007 | 07:50

Bei 670,- EUR im Midi-Job haben Sie eine mtl. Rentenanwartschaft von 6,84 EUR. Bei Verzicht auf den Midi-Job (Sie zahlen also die gleichen Beiträge, wie der AG) haben Sie eine mtl. Anwartschaft von 7,14 EUR . Also eine Erhöhung von 0,32 EUR. Dafür erhalte Sie aber auch weniger Netto ausgezahlt (ca. 12,- EUR).

Dieser Verzicht auf den Midi-Job ist die einzige Möglichkeit etwas an der Rente zu ändern.

Für die Rente 65 auf 67, oder eine Änderung einer Wartezeit bewirkt das alles nichts.

2 Antworten

Schiko.,am 22.08.2007 | 21:30
Lese ich ihre ausführungen, sind sie wohl der meinung, die höhe der beiträge oder auch die höhe des jahres- verdienstens bestimmt das rentenalter. Dem ist gott sei dank nicht so, wäre schlimm und ungerecht. Es sind doch die anerkannten beitragsjahre und das jahr der geburt, die bestimmen ob rente mit 65 oder 67jahre b eginnt. Natürlich, unter berücksichtigung von ausnahmen wie, schwerbehinderung, frau, altersteilzeit/arbeitslosigkeit auch schon früher als 65 jahre. Die beitragsleistung bestimmt der höhe nach in der regel die rente. Natürlich zählt auch beim minijob mit verzicht auf die versicherungsfreiheit als vollwertiger jahresbeitrag für die anrechnung von 5 oder 35 jahren. Nur allein für die rente sind es nur 4,25 euro zuwachs im jahr. Mit freundlichen Grüßen.
lotscheram 22.08.2007 | 21:27
Bei einem Verdienst oberhalb von 400€ je Monat und unterhalb 800€ gelten gesonderte Regelungen, sind eigene Rentenbeiträge zu zahlen, allerdings geringere, als die des Arbeitgebers. Sie können aber auf die Vergünstigung verzichten und sie in gleicher Höhe wie der AG zahlen. Nur dann erwerben Sie die vollen rentenrechtlichen Anwartschaften, zählen diese Monate voll als Rentenanwartschaft mit. Den Verzicht auf die geringere Beitragszahlung müssen Sie aber dem AG mitteilen. Die Regelung des Rentenbeginns mit 67 hat mit wenig verdienen nur indirekt etwas zu tun. Wenn bereits 5 Versicherungsjahre vorhanden sind, kann man mit 67 in Rente gehen, egal, ob vorher gar nichts verdient wurde, nur ein Minijob ausgeübt wurde oder, wie in Ihrem Fall, ein Verdienst im sogenannten "Niedriglohnsektor" vorhanden ist. Egal welche Rente beansprucht wird, es sind stets die dafür gelten rentenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Ist dies der Fall, hängt der Zeiraum der Renteninanspruchnahme vom Geburtsjahr und Monat ab. Bezogen auf die Regelaltersrente, beginnt für nach 1946 Geborene eine stufenweise Anhebung auf das 67. Lbj., das erreicht wird für ab 1964 Geborene.
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