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Aufteilung Kapitaleinkünfte bei Eheleuten

von Drahreg24.04.2009 | 21:23
1347 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei gemeinsamen Konten und Gütergemeinschaft: Müssen die Kapitalerträge jeweils auf Steuerpflichtigen und Ehefrau aufgeteilt werden, oder kann dies (im Hinblick auf den Altersentlastungsbetrag) nach größtmöglich erzielbarem Vorteil geschehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Drahreg,

von Seiten der Rentenversicherung kann Ihnen zu dieser Frage keine ausreichende Hilfestellung geboten werden.

2 Antworten

KSCam 24.04.2009 | 22:11
Es erschließt sich mir nicht inwiefern dies eine Rentenfrage ist, die hier im Forum beantwortet werden könnte. Da geht es doch eher um eine Frage aus dem Steuerrecht.
Falsches Forumam 27.04.2009 | 08:19
Da dies ein Forum der Rentenversicherung ist, sind steuerrechtliche Fragen hier logischerweise völlig falsch. Wenden SIe sich bitte an das hierfür zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater.
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