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Experten-Antwort

Aufwandsentschädigung

von Nahla09.10.2015 | 11:45
1042 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente unbefristet, weil ich unter verschiedenen Erkrankungen leide, u.a. Diabetes. Jetzt habe ich vielleicht die Möglichkeit, an einer Studie teilzunehmen und würde dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Zählt diese als Hinzuverdienst?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nahla,

erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, dürfen Sie daneben weitere Einkünfte erzielen. Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung aber weiterhin erhalten wollen, müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Arbeitsverdienst , Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und vergleichbares Einkommen können zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen. Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich.Die Regeln für den Hinzuverdienst sind sehr komplex.

Bevor Sie daher eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Teilen Sie Art,Umfang der Beschäftigung/selbständigen Tätigkeit, Höhe des Arbeitsentgelts/Arbeitseinkommens mit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nahla,

nach § 14 Abs. 1 S. 3 SGB 4 gelten steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die

in § 3 Nr. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen nicht als Arbeitsentgelt.

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten

Einnahmen aus inländischen öffentlichen Kassen. Zur Klärung , ob es sich hierbei um Arbeitsentgelt handelt und sich auf Ihre Rente wegen Erwerbsminderung auswirkt, wäre daher eine Anfrage bei der Sachbearbeitung ihres Rentenversicherungsträgers erforderlich.

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1 Antworten

Nahlaam 09.10.2015 | 12:20
Es geht nicht um die Aufnahme einer Tätigkeit, die Hinzuverdienstgrenzen sind mir bekannt. Ich will wissen, ob eine einmalig gezahlte Aufwandsentschädigung bei Teilnahme an einer medizinischen Studie als Hinzuverdienst gilt oder nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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