Hallo Nahla,
erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, dürfen Sie daneben weitere Einkünfte erzielen. Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung aber weiterhin erhalten wollen, müssen Sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Arbeitsverdienst , Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und vergleichbares Einkommen können zur Verringerung oder sogar zum Wegfall der Rentenzahlung führen. Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich.Die Regeln für den Hinzuverdienst sind sehr komplex.
Bevor Sie daher eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Teilen Sie Art,Umfang der Beschäftigung/selbständigen Tätigkeit, Höhe des Arbeitsentgelts/Arbeitseinkommens mit.