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Experten-Antwort

Aufwandsentschädigung = Hinzuverdienst ab dem 30.09.2015

von Henriette7721.09.2015 | 15:33
1251 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Wird eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Hinzuverdienst bei einer Arbeitsmarktrente gesehen? Ich habe im Internet gelesen, dass ab 30.09.2015 eine Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst gilt? Stimmt das? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.09.2015 | 07:29

Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit gelten nicht als Hinzuverdienst, wenn nicht mehr als die steuerfreien Ehrenamtspauschalen gezahlt werden. Darüber hinaus werden Zahlungen berücksichtigt, wenn es sich um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung handelt.

Für kommunale Ehrenbeamte (wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher), ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige, Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger existiert eine Sonderregelung bis 30.09.2017 (zunächst nur bis 30.09.2015 - diese wurde aber verlängert), wonach grundsätzlich Aufwandsentschädigungen - sofern dadurch kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird - nicht als Hinzuverdienst gelten.

Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung nur aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Arbeitsmarktlage (Arbeitsmarktrente) oder eine Rente wegen Alters gezahlt wird.

4 Antworten

L.am 21.09.2015 | 16:41
Haben Sie mal die "Forensuche" genutzt? Z.B. als Stichwort "Ehrenamt". Da wäre Ihre Frage längst beantwortet wie hier z.B. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Des Weiteren sei der Hinweis erlaubt, dass es je nach Art der ehrenamtlichen Tätigkeit unterschiedliche Behandlungsweisen gibt. Vergleiche Hierzu § 313 Abs. 8 SGB VI http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Henriette77am 21.09.2015 | 16:52
Hallo L. In deinem verlinkten Thread von ihre-vorsorge.de geht es um einen Altersrentner. Ich brauche Infos für Bezieher einer Arbeitsmarktrente.
M.am 21.09.2015 | 18:43
Zum einen sollen Sie die Forensuche nutzen! zum anderen spielt die Leistungsart bei Versichertenrenten keine Rolle bei der Frage OB die Einkommensart angerechnet wird oder nicht. Bei der Frage gibt es keinen Unterschied zwischen § 34 SGB VI( =Altersrente) und § 96a SGB VI (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).
N.am 21.09.2015 | 18:51
L. hat Ihnen doch geschrieben, dass Sie die Forensuche nutzen sollen. Hätten Sie das getan, würde Sie nicht erneut fragen siehe hier: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Dieses "Problem" dürften Sie ja mit Hilfe der Forensuche selbst gelöst haben. Ich habe im Internet gelesen, dass ab 30.09.2015 eine Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst gilt?
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