Hallo Ulrich,
die Vorversicherungszeit prüft die Krankenkasse. Wie waren Sie ab 01.01.1995 (Stichtag) krankenversichert? Oder anders gefragt: waren Sie seit dem 01.01.1995 ohne Unterbrechung irgendwie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, egal in welchem Status? In dem Fall muss der Zuschuss nicht gestellt werden. Waren Sie zwischenzeitlich privat oder gar nicht krankenversichert, sollte der Zuschuss im Rentenantrag zumindest vorsorglich beantragt werden für den Fall, dass die 9/10-Belegung knapp nicht erfüllt ist.