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Experten-Antwort

Aufwendungen freiwillige Mitgliedschaft Krankenkasse zum Rentenantrag

von Ulrich02.03.2023 | 11:30
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich beantrage zum 01.11.2023 meine gesetzliche Rente und war in den letzten 20 Jahren freiwilliges Mitglied, als selbstständiger, in einer gesetzlichen Krankenkasse. Von 2013 bis 2018 war ich als angestellter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nach meiner Berechnung war ich 90% in meiner zweiten Arbeitshälfte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Muss ich jetzt auch einen Antrag auf Zuschuss für Aufwendungen als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse stellen? Danke für eine Antwort und liebe Grüße Ulrich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich,

die Vorversicherungszeit prüft die Krankenkasse. Wie waren Sie ab 01.01.1995 (Stichtag) krankenversichert? Oder anders gefragt: waren Sie seit dem 01.01.1995 ohne Unterbrechung irgendwie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, egal in welchem Status? In dem Fall muss der Zuschuss nicht gestellt werden. Waren Sie zwischenzeitlich privat oder gar nicht krankenversichert, sollte der Zuschuss im Rentenantrag zumindest vorsorglich beantragt werden für den Fall, dass die 9/10-Belegung knapp nicht erfüllt ist.

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2 Antworten

W°lfgangam 02.03.2023 | 22:44
Hallo Ulrich, Jahrgang 1957? Auf blauen Dunst: die 2. Hälfte des maßgebenden KV-Zeitraums für die 9/10-Belegung der KVdR dürfte wohl ab 1998 ff. liegen, also max. 25 Jahre. Wäre nur noch die Frage zu klären, wie Sie vor 2013 - 1998 kv waren. Auch ohne gesetzliche KV davor können Sie hier noch mit Kindern 'Lücken' in der 9/10-Belegung füllen = 3 pauschale Jahre KVdR-Zeit pro Kind/wann geboren ist egal. Gruß w. PS: Haben Sie den Rentenantrag selbst gestellt? Andernfalls hätte die den Rentenantrag aufnehmende Stelle bereits die Bedingungen ermittelt und ggf. den Zuschussantrag (nur ein [X] im Rentenantrag) selbst für Sie gestellt.
Batrixam 03.03.2023 | 06:57
Hallo, sollten Sie die Selbständigkeit ab Rentenbeginn weiter ausüben, sollten Sie den Zuschuß zur Krankenversicherung vorsichtshalber beantragen. Je nach Umfang der weiterlaufenden Selbständigkeit werden Sie ggf. auch bei Erfüllung der Vorversicherungszeit als freiwillig krankenversichert eingestuft. Dieses Status würde sich dann später wieder ändern, wenn die Selbständigkeit aufgegeben oder soweit reduziert wird, dass die KK diese nicht mehr als vorrangig ansieht.
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