Treffen nach 1991 Pflichtbeiträge mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zusammen, so werden die Entgeltpunkte für die Pflichtbeitragszeit um die Hälfte angehoben, höchstens jedoch um 0,0278 Entgeltpunkte pro Monat (also um ein Drittel Entgeltpunkt pro Jahr). Diese Gutschrift und die Entgeltpunkte für die Beitragszeit dürfen zusammen 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat (= ca 1 Entgeltpunkt pro Jahr) nicht überschreiten.
Für die von Ihnen genannten konkreten Verdienste bedeutet dies:
1. Verdienst im Jahr 2007: 5074,- Euro
5074,- € : 29 488 € (vorläufiges Durchschnittsentgelt) = 0,1721 Entgeltpunkte
+ Anhebung um 50 % = 0,0861 Entgeltpunkte
insgesamt = 0,2582 Entgeltpunkte
2. Verdienst im Jahr 2007: monatlich 700,- Euro
700,- € x 12 Monate = 8400,- € : 29 488,- € = 0,2849 Entgeltpunkte pro Jahr
+ Anhebung um 50 % = 0,1425 Entgeltpunkte pro Jahr
insgesamt = 0,4274 Entgeltpunkte pro Jahr
3. Verdienst im Jahr 2007: monatlich 1700,- Euro
1700,- € x 12 Monate = 20 400,- € : 29488 € = 0,6918 Entgeltpunkte pro Jahr
+ Anhebung um 50 % = 0,3459 Entgeltpunkte
aber: höchstens 0,0278 Entgeltp. pro Monat = 0,3336 pro Jahr = 0,3336 Entgeltpunkte pro Jahr
insgesamt = 1,0254 Entgeltpunkte pro Jahr
aber: höchstens insgesamt 0,0833 pro Monat = 0,9996 pro Jahr = 0,9996 Entgeltpunkte pro Jahr
(Anhebung somit 0,9996 - 0,6918 = 0,3078 Entgeltpunkte pro Jahr)