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Aufwertung@Schiko " Verdienste ab 1992 bei Vorhandensein von BÜZ"

von weisnix29.05.2007 | 13:18
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6 Antworten

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Hallo Schiko, Sie schrieben:"Sie haben ja recht.Habe wahr- scheinlich eine frühere ausrechnung weggeworfen. Erinnere mich noch so: 29.488 gilt als vorläufiger durchschnittsverdienst 2007. Es gibt hierfür einen EP. Ein halber punkt entspricht 14.744 brutto. War aber der verdienst einer mutter nur 10.000 brutto wären dies nur 0.3391 EP. Gutgeschrieben werden aber 0,5000 EP. MfG." Mein Frage dazu im Auftrag einer Bekannten: Sie hat 1995 30.200 DM im Jahr verdient, dafür 0,5961 EP bekommen. Monate BÜZ sind noch vorhanden. Kann aus Anlage 3 nicht erkennen, ob eine Aufwertung vorgenommen wurde. Schiko, hat Sie noch einen Anspruch für eine Gutschrift und wenn ja, in welcher Höhe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Treffen nach 1991 Pflichtbeiträge mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zusammen, so werden die Entgeltpunkte für die Pflichtbeitragszeit um die Hälfte angehoben, höchstens jedoch um 0,0278 Entgeltpunkte pro Monat (also um ein Drittel Entgeltpunkt pro Jahr). Diese Gutschrift und die Entgeltpunkte für die Beitragszeit dürfen zusammen 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat (= ca 1 Entgeltpunkt pro Jahr) nicht überschreiten.

Für die von Ihnen genannten konkreten Verdienste bedeutet dies:

1. Verdienst im Jahr 2007: 5074,- Euro

5074,- € : 29 488 € (vorläufiges Durchschnittsentgelt) = 0,1721 Entgeltpunkte

+ Anhebung um 50 % = 0,0861 Entgeltpunkte

insgesamt = 0,2582 Entgeltpunkte

2. Verdienst im Jahr 2007: monatlich 700,- Euro

700,- € x 12 Monate = 8400,- € : 29 488,- € = 0,2849 Entgeltpunkte pro Jahr

+ Anhebung um 50 % = 0,1425 Entgeltpunkte pro Jahr

insgesamt = 0,4274 Entgeltpunkte pro Jahr

3. Verdienst im Jahr 2007: monatlich 1700,- Euro

1700,- € x 12 Monate = 20 400,- € : 29488 € = 0,6918 Entgeltpunkte pro Jahr

+ Anhebung um 50 % = 0,3459 Entgeltpunkte

aber: höchstens 0,0278 Entgeltp. pro Monat = 0,3336 pro Jahr = 0,3336 Entgeltpunkte pro Jahr

insgesamt = 1,0254 Entgeltpunkte pro Jahr

aber: höchstens insgesamt 0,0833 pro Monat = 0,9996 pro Jahr = 0,9996 Entgeltpunkte pro Jahr

(Anhebung somit 0,9996 - 0,6918 = 0,3078 Entgeltpunkte pro Jahr)

5 Antworten

skatam 29.05.2007 | 13:49
SCHIKO, ist ein alter Mann und hält zt. seinen MITTAGSSCHLAF! ein wenig geduld.. DANKE... skat
Schiko.am 29.05.2007 | 15:19
Korrekt dargestellt. 30200 : 50665 durchschnitt- licher jahresverdienst=0.5961. EP. Die hälfte von 50665: 2 er- gibt 25.332,50 somit lag der verdienst von 30.200 über der hälfte . Dies wird ja auch durch die 0,5961 EP. bestätigt. Sie können also nichts mehr erwarten, schade. MfG.
weisnixam 29.05.2007 | 16:14
Danke Schiko, Die 30.200 DM waren ein konkreter Fall. da käme also nichts dazu. Ihr Beispielfall aus 2007: Eigener Verdienst brachte 0,3391 EP, Gutschrift 0,1609, insgesamt 0,5000. Beispielfall von mir Eine Frau xyz, BÜZ noch vorhanden, hat im Jahr 2007 5.074 € verdient, wieviel EP würde sie noch dazubekommen oder, wie Sie sagen, Ihr gutgeschrieben werden? Möchte das Prinzip verstehen.
weisnixam 29.05.2007 | 16:59
Schiko, wenn Sie mein letztes Beispiel noch nicht beantwortet haben, vielleicht dies hier noch, nur auf einen Monat bezogen, weil, da kann man es am besten vergleichen. Verdienst in 30 Tagen a) 700€ b) 1700€ Frage: wieviel käme bei a) dazu? b) dazu?
weisnixam 30.05.2007 | 16:34
Wenn Ihre Angaben stimmen, würden aber die von Schiko nicht stimmen, vieleicht kann sich Schiko dazu noch mal äußern
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