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Experten-Antwort

Aufzahlung bei EU-Rente

von WolfK01.12.2017 | 08:30
541 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich (59) beziehe derzeit vorerst befristet EU-Rente. Ich bin am überlegen, ob ich für das Jahr 2017 noch freiwillige Rentenbeiträge entrichten soll, die Mittel hätte ich. > 35 Jahre Beitragszeiten habe ich, 45 Jahre kann ich alters- und studienbedingt nicht mehr erreichen. Geht das überhaupt bei EU-Rente? Und was bringt das? Macht das Sinn? Mir geht es um eine grundsätzliche, allgemeine Aussage, wohl wissend, dass man zur exakten Beurteilung den Versicherungsverlauf kennen müsste.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolf, hier meine „grundsätzliche, allgemeine“ Antwort zu Ihrer Frage:

Weitere freiwillige Beitragszahlungen im Jahr 2017 fallen in einen Zeitraum Ihrer Rentenbiographie, die bereits mit einer Zurechnungszeit belegt ist. Diese wird i.d.R. mit Ihrem persönlichen Durchschnitt bewertet. Wenn Sie also Beiträge zahlen möchten, die Ihre Rente auch signifikant erhöht, müssen diese schon erheblich über den Werten Ihrer vergangenen Beitragszahlungen als Versicherter liegen. Außerdem, was wollen Sie mit den erfüllten 45 Jahren erreichen? Die Abschläge die in Ihrer Erwerbsminderungsrente enthalten sind, verbleiben auch in einer Folgerente, selbst wenn die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist. Nehmen Sie sich Ihre Unterlagen und vereinbaren Sie einen Termin in der nächstgelegenen Auskunfts- Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um sich individuell beraten zu lassen. Vielleicht macht ja eine Zahlung zwischen dem Ende der Zurechnungszeit und dem Beginn einer späteren Altersrente noch Sinn.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Fortitude one am 01.12.2017 | 10:01
Hallo WolfK., dieses Thema wurde schon tausendfach thematisiert. Aber Sie haben bereits eine Expertenantwort. Ich sage Ihnen zur Zeit macht es keinen Sinn. Der geeignete Zeitpunkt wäre dann, wenn Sie eventuell nach Beendigung der Erwerbsminderungsrente. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
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