Hallo Wolf, hier meine „grundsätzliche, allgemeine“ Antwort zu Ihrer Frage:
Weitere freiwillige Beitragszahlungen im Jahr 2017 fallen in einen Zeitraum Ihrer Rentenbiographie, die bereits mit einer Zurechnungszeit belegt ist. Diese wird i.d.R. mit Ihrem persönlichen Durchschnitt bewertet. Wenn Sie also Beiträge zahlen möchten, die Ihre Rente auch signifikant erhöht, müssen diese schon erheblich über den Werten Ihrer vergangenen Beitragszahlungen als Versicherter liegen. Außerdem, was wollen Sie mit den erfüllten 45 Jahren erreichen? Die Abschläge die in Ihrer Erwerbsminderungsrente enthalten sind, verbleiben auch in einer Folgerente, selbst wenn die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist. Nehmen Sie sich Ihre Unterlagen und vereinbaren Sie einen Termin in der nächstgelegenen Auskunfts- Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um sich individuell beraten zu lassen. Vielleicht macht ja eine Zahlung zwischen dem Ende der Zurechnungszeit und dem Beginn einer späteren Altersrente noch Sinn.