Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

August 2020: Grundrentenbewertungszeit in WELCHER HÖHE?

von GrübelnderNachwuchsBerater07.03.2022 | 10:40
96 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ausgangslage: 01.08.2020 – 23.08.2020 -> 1289,00 Euro Arbeitslosengeld 24.08.2020 – 31.12.2020 -> 7832,00 Euro Pflichtbeitrag aus abhängiger Beschäftigung Bereits beantwortete Frage 1: Ist der August 2020 eine Grundrentenzeit? Eindeutig ja Bereits beantwortete Frage 2: Ist der August 2020 auch eine Grundrenten-Bewertungszeit? Auch recht eindeutig ja, nach dem Kalendermonatsprinzip sind Entgeltpunkte lt. GRA auch für solche Zeiten zu berücksichtigen, die keine Grundrentenzeiten sind (soweit ist die GRA eindeutig). Hier also wird der magische „Schwellenwert“ von 0,0250EP durch Addition von 0,0318EP (aus Arbeitslosengeld iHv 1289 Euro -> 1289 Euro : 40551 Euro = 0,0318) und 0,0121 EP (aus einem „anteiligen“ Entgelt iHv 489,50 Euro -> 489,50 Euro : 40551 Euro = 0,0121 EP) überschritten, da es hierdurch insgesamt zu 0,0439 EP kommt. Jetzt die bislang unbeantwortete Frage 3: Welcher Wert wird für Aug 2020 für die Grundrenten-BEWERTUNGSZEIT herangezogen: Die „eigentlichen“ 0,0121 EP PLUS die 0,0318 EP(aus der „eigentlich“ nicht Grundrentenzeit ALG-Bezug) = 0,0439 EP Oder „nur“ die „eigentlichen“ 0,0121 EP (ohne die o.g. EP aus dem ALG) Gibt es hierfür eine eindeutige und EINHEITLICHE Verfahrensweise zur Berechnung? Danke für Hinweise, die GRA sind hier leider wenig eindeutig wie zu verfahren ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo GrübelnderNachwuchsBerater,

ist ein Kalendermonat nur teilweise mit einer Grundrentenzeit belegt, werden zur Prüfung, ob es sich um eine Grundrenten-Bewertungszeit handelt oder nicht, dennoch mindestens 0,0250 Entgeltpunkte und kein anteiliger Wert zugrunde gelegt. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes in Verbindung mit der Gesetzesbegründung ergeben sich Grundrenten-Bewertungszeiten, wenn Grundrentenzeiten einen kalendermonatlichen Entgeltpunktewert haben, der mindestens 0,0250 Entgeltpunkte beträgt. Kalenderjährlich sind es 0,3000 Entgeltpunkte. Etwas anderes ist in Absatz 3 der Vorschrift nicht geregelt.

Die Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung sind Grundrentenzeiten. Die Beitragszeiten aufgrund Arbeitslosengeldbezug sind selbst keine Grundrentenzeiten.

Bei der Feststellung, ob Grundrenten-Bewertungszeiten vorliegen oder nicht, sind sowohl die Entgeltpunkte aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung als auch die Entgeltpunkte aus dem Arbeitslosengeldbezug zu berücksichtigen. Der kalendermonatliche Entgeltpunktewert muss mindestens 0,0250 Entgeltpunkte betragen.

In Ihrem Fall sind das die 0,0121 EP (versichergungspflichtige Beschäftigung) plus die 0,0318 EP (Alogeld-Bezug) = 0,0439 EP.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026