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Experten-Antwort

Aus ALG1 oder Krankengeld in Rente

von Verunsicherter05.06.2018 | 21:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgende Daten vorab. Jahrgang 56, fast 62. 45 Beitragsjahre voll mit Gehalt, Arbeitslosengeld und jetzt Krankengeld. Zum 1.6.18 jetzt arbeitslos geworden. Im Moment Krank geschrieben (schon 5 Wochen), Krankengeld beantragt, ALG1 Antrag noch nicht abgegeben aber schon die Bescheinigungen der AG. Meine Fragen: Bezug von Krankengeld jetzt zählt weiter als Beitragszeit? Wenn ALG 1 kommt, man später wieder Krank wird und in Krankentagegeld kommt zählt das auch als Beitragszeit für die Rente? Welche Abschläge hat man wenn aus Krankengeldbezug in Rente 2020 gegangen wird? Welche Abschläge wenn aus ALG 1 2020 in Rente gegangen wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verunsicherter,

zunächst einmal hat es keine Auswirkungen auf die möglicherweise vorzunehmenden Abschläge welchen Status Sie vor Beginn der Rente haben. Die Abschläge ergeben sich aufgrund anderer Vorschriften und Sachverhalte.

Versicherte, die im Jahr 1956 geboren wurden, haben die Möglichkeit mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten eine Altersrente für besonderes langjährig Versicherte (ohne Abschläge) zu erhalten, wenn die hierfür erforderliche Mindestversicherungszeit von 45 Jahren mit Beitragszeiten vorhanden ist.

Bei dem Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Pflichtbeitragszeit.

Allerdings zählt der Bezug von Arbeitslosengeld I in den letzen zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht für die Beurteilung, ob 45 Jahren erreicht sind, mit. Dies ist aber bei Ihnen unerheblich, da Sie angeben, die 45 Jahre mit Beitragszeiten bereits erreicht zu haben.

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