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Aus Arbeitslosigkeit direkt in Rente?

von Giesela27.05.2007 | 14:15
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5 Antworten

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Ich bin 1950 geboren und habe bis 2005 meinen Beruf ausgeübt. Seitdem beziehe ich Arbeitslosen- und Krankengeld. Vor dem 01.01.52 Geborene können doch direkt in rente gehen, wenn sie zwischen dem 50 - 60 Lebensjahr 8 Versicherungsjahre nachweisen können. Zählen da auch Kranken- und Arbeitslosengeld dazu?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Giesela,

zu den sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Altersrenten-Anspruch (hier: in den letzten 10 Jahren 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen) zählen dann Kranken- und Arbeitslosengeld mit, wenn der Sozialleistungsträger Rentenbeiträge für Sie entrichtet hat. Bei aktuellem Kranken- oder Arbeitslosengeldbezug zahlt der Träger 80% des der leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts in die Rentenkasse ein.

Hinsichtlich des für Sie günstigsten Rentenanspruchs sollten Sie zwecks kostenfreier Beratung eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufsuchen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist es möglich einen Minijob auszuüben. Melden Sie dies aber unbedingt vorher bei Ihrer Arbeitsagentur.

3 Antworten

KSCam 27.05.2007 | 18:18
was meinen Sie mit direkt in Rente gehen? Momantan sind Sie erst 57 Jahre alt, somit wäre eine Rente nur möglich, wenn Sie erwerbsgemindert sind. Ob das so ist, kann im Forum nicht geklärt werden. Eine Altersrente ist 2010 mit 60 Jahren möglich, wenn Sie z.B. die Bedingung für die AR für Frauen erfüllen (15 Jahre Beiträge, 10 Jahre pflichtversichert ab dem 40. Lj). Außerdem gäbe es mit 60 die AR wg. Arbeitslosigkeit und die für Schwerbehinderte. Schauen Sie zu den Voraussetzungen in Ihre letzte Rentenauskunft oder besuchen ein Beratungsstelle der RV.
Katiam 02.06.2007 | 17:47
Mein Beschäftigungsverhältnis endete am 31.05.2007. Ich erhalte kein ALG I und auch kein ALG II. Bin aber bei der Arbeitsagentur ausschließlich wegen der Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung gemeldet. Ich habe eine Familienversicherung bei meiner Krankenkasse beantragt. Ich bin 58 Jahre und kann mit 60 Jahren in die vorzeitige Altersrente für Frauen gehen. Es sind nach Vollendung des 40. Lebensjahres für 199 Monate Pflichtbeiträge vorhanden. Jetzt habe ich die Möglichkeit, einen Minijob anzunehmen mit einem monatlichen Brutto von 400,00 Euro. Mein Arbeitgeber führt Beiträge an die Bundesknappschaft ab. Gibt es für mich eine Zeitgrenze an Arbeitsstunden, die ich leisten darf? Muss ich beim Arbeitsamt eine Nebenverdienstbescheinigung abgeben, woraus hervorgeht, dass die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt?
?-?am 02.06.2007 | 21:33
Warum fragen sie das nicht bei der Agentur für Arbeit ??? Lassen sie ihre Schuhe beim Bäcker besohlen ?
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