Hallo Tina13,
wie von Steuerexperte beschrieben, bleiben Ihnen dieselben Abschläge erhalten, die bereits in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt sind.
Lediglich die Entgeltpunkte, die nach Ihrem Eintritt der Erwerbsminderung hinzugekommen sind, also nicht Grundlage für die Erwerbsminderungsrente waren, würden bei einem späteren Rentenbeginn (zum Beispiel bei einer nicht vorgezogenen Altersrente) entsprechend niedrigere Abschläge erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung