Einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben können Sie grundsätzlich stellen. Die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind bei Ihnen durch den Bezug Ihrer EU-Rente gegeben (§ 11 Abs.1 Sozialgesetzbuch VI). Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation bzw. zur Antragstellung sollten Sie unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einem persönlichen Gespräch kann man Ihnen alles weitere erklären.