Hallo, Westi,
sofern Sie von Ihrer Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, können Sie der Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse widersprechen. In diesem Fall erhält die Krankenkasse eine Mitteilung darüber, das die DRV eine Umdeutung des Reha-Antrags in einen EM-Rentenantrag prüft und Sie deshalb dazu aufgefordert hat, einen Formblattrentenantrag zu stellen. Bei einer solchen Sachlage sollten Sie der Aufforderung zur Rentenantragstellung nachkommen, da die Krankenkasse sonst ggfs. die Krankengeldzahlung einstellen kann.
Die Aufforderung der DRV, den Formblattrentenantrag zu stellen, enthält in der Regel einen Hinweis, sofern Ihre Krankenkasse (wegen vorliegender Aufforderung der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung) von der DRV eine entsprechende Mitteilung erhält.